Entgeltnachweis für das Jahr 2009
09.12.2009 - In diesen Tagen übersendet die BGF ihren Mitgliedsunternehmen den Entgeltnachweis 2009, um die im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Bruttoentgelte zu erfragen. Die Bruttoentgelte bilden zusammen mit den Gefahrklassen die Grundlage für die Berechnung des Beitrages für die Arbeitnehmerversicherung.
Die Mitgliedsunternehmen zahlen Beiträge an die BGF, mit denen die Leistungen an die Versicherten abgedeckt sind – Leistungen für rund 440 Millionen Euro im Jahr! Basis für die Beitragsberechnung sind die tatsächlichen Aufwendungen des zurückliegenden Jahres. Der Bedarf wird nach dem Jahresabschluss, verteilt auf Risikoklassen, auf alle Mitgliedsunternehmen umgelegt. Die Zahlungen sind also ein Vorschuss an die Berufsgenossenschaft, damit die laufenden Kosten gedeckt sind.
Den Entgeltnachweis können Unternehmen schnell und einfach über das Internet einreichen. Hierfür steht der Service BGFdirekt zur Verfügung. Dort finden sich auch alle erforderlichen Informationen rund um den Entgeltnachweis und die DEÜV-Meldungen. Die Entgeltnachweise müssen bis zum 12. Februar 2010 eingereicht werden.





