Neues Meldeverfahren – Der Baustein Unfallversicherung

27.11.2009 - Arbeitgeber haben seit Anfang des Jahres aufgrund von Gesetzesänderungen neue Meldepflichten gegenüber den Einzugsstellen der Krankenversicherung. Danach müssen sie mit ihren Meldungen zur Sozialversicherung auch Angaben über ihre gesetzliche Unfallversicherung machen. Ab Dezember 2009 ist eine DEÜV-Meldung ohne Daten zur Unfallversicherung nicht mehr möglich.

Der Entgeltnachweis, mit dem die Berufsgenossenschaften bisher die für den Beitrag erforderlichen Daten einholten, soll ab 2012 entfallen. Derzeit ist noch eine Parallelmeldung erforderlich, um den Sozialversicherungsträgern den Einstieg in das neue Verfahren und eine Qualitätssicherung zu ermöglichen. In der Umstellungsphase wurden bei einigen systemgeprüften Programmen zur Entgeltabrechnung auch fehlerhafte Eingaben vor allem bei der Mitgliedsnummer akzeptiert. Das ist ab Anfang Dezember nicht mehr möglich. Die gesamte Meldung wird abgewiesen, wenn der Baustein „Unfallversicherung“ nicht zutreffend ausgefüllt wurde. Ab dem 1. Dezember 2009 muss die Mitgliedsnummer immer der vorgegebenen Schreibweise des Unfallversicherungsträgers entsprechen.

Der Baustein Unfallversicherung

Betriebsnummer: Dabei handelt es sich um die Betriebsnummer der jeweiligen Berufsgenossenschaft: Die BGF hat die Betriebsnummer 15141364.

Mitgliedsnummer:
Sie haben von der BGF bei der Aufnahme Ihres Unternehmens eine 9-stellige Mitgliedsnummer erhalten. Tragen Sie bitte diese Mitgliedsnummer ein. Bitte geben Sie die Ziffer ohne Leerzeichen zwischen den Zahlen ein und benutzen Sie bitte keine Buchstaben.

Gefahrtarifstelle: Hier tragen Sie bitte die 3-stellige EDV-Schlüsselzahl aus Ihrem Veranlagungsbescheid oder Ihrem Lohnnachweis ein. Die Ziffer 550 steht zum Beispiel für die Veranlagung Güterkraftverkehr, die Ziffer 530 für Taxiunternehmen. Es ist nur diese Schlüsselzahl einzugeben, auch wenn die Abrechnungsprogramme alle Gefahrtarifstellen der BGF anbieten. Die fremdartigen Gefahrtarifstellen 010 bis 099 werden nur 2-stellig erfasst: also mit den Ziffern 10 bis 99. Die korrekte Eingabe muss sowohl im Mitarbeiterstamm als auch im Firmenstamm erfolgen, sonst gibt es eine Fehlermeldung.

Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle:
Die Betriebsnummer ist identisch mit der Betriebsnummer der BGF: 15141364.

Entgelt: Verfahren Sie hier bitte wie beim Lohnnachweis. Es ist das nachweispflichtige Entgelt zur Unfallversicherung einzutragen.

Arbeitsstunden: Hier sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter einzutragen. Sind diese nicht zu ermitteln, so genügt eine Schätzung der Arbeitsstunden auf Basis des Vollarbeiterrichtwertes Dieser Richtwert geht von 1.590 Arbeitsstunden pro Jahr aus.

Haben Sie Fragen zum Baustein "Unfallversicherung" oder Schwierigkeiten bei der Eingabe der Daten? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf: service-deuev@bgf.de.
Mitgliedsunternehmen finden Informationen zum Meldeverfahren auch im Extranet. Loggen Sie sich ein unter BGFdirekt. Dort sind die DEÜV-Daten für Ihr Unternehmen immer aktuell einzusehen. 

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