Informationskampagne zur Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen
05.07.2010 - Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern die Haftung des Arbeitgebers. Verletzt sich ein Mitarbeiter im Betrieb oder erleidet er eine Berufskrankheit, entschädigt die gesetzliche Unfallversicherung den erlittenen Schaden umfassend. Die Haftungsablösung leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Existenzsicherheit von Unternehmen sowie den sozialen Frieden.
Nach einer aktuellen dimap-Umfrage ist nur einem von fünf Arbeitgebern bekannt, dass die Haftungsablösung eine zentrale Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist. Aus diesem Grund haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine gemeinsame Informationskampagne gestartet. Dazu wurde eine Internetseite mit umfangreichen Hintergrundinformationen vorbereitet. Die Adresse: www.dguv.de/wir-haften
Flyer: Sie geben Arbeit - wir geben Sicherheit!





