Prüfstelle des Fachausschuss "Verkehr" übergibt Zertifikat nach Anhang X der neuen Maschinenrichtlinie

08.03.2010 - Seit dem 29. Dezember des vergangenen Jahres ist von europäischen Herstellern beim Inverkehrbringen von Maschinen die neue EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Diese enthält gegenüber der alten Richtlinie neben einigen Änderungen im Anwendungsbereich sowie erweiterten Sicherheitsanforderungen im Anhang I insbesondere ein neues Konformitätsbewertungsverfahren für so genannte „Anhang IV Maschinen“. Die Prüfstelle des Fachausschuss "Verkehr" hat nun das erste Zertifikat zu diesem neuen Verfahren im BG PRÜFZERT übergeben.

Prüfstelle des Fachausschuss "Verkehr" übergibt Zertifikat nach Anhang X der neuen Maschinenrichtlinie

Rainer Krüth, Hermann Haase, Guido Greupner, Helmut Schenkewitz, Andreas Horn

Bei "Anhang IV Maschinen" handelt es sich um Maschinen mit besonderem Gefährdungspotential. Hierzu zählen unter anderem auch Fahrzeughebebühnen, wie sie üblicherweise bei der Instandhaltung von Kraftfahrzeugen oder Schienenfahrzeugen zum Einsatz kommen. Soweit der Hersteller seine Fahrzeughebebühnen nicht in vollständiger Übereinstimmung mit der europäisch harmonisierten Norm für Fahrzeughebebühnen bauen wollte oder konnte, war er bisher gezwungen, eine Baumusterprüfung jedes Hebebühnentyps durch eine notifizierte Prüfstelle durchführen zu lassen.

Mit dem in Anhang X der Richtlinie neu eingeführten Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung ergibt sich nunmehr für diese Hersteller die Möglichkeit, den qualitätsgesicherten Konstruktions- und Fertigungsprozess für diese Produkte durch eine notifizierte Stelle prüfen und zertifizieren zu lassen. Im Fokus stehen dabei alle betrieblichen Prozesse die sicherstellen sollen, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie entsprechen. Die Richtlinie fordert weiterhin eine regelmäßige Überwachung des umfassenden Qualitätssicherungssystems durch die Prüfstelle. Der Vorteil dieses Konformitätsbewertungsverfahrens liegt insbesondere in der Möglichkeit für den Hersteller, Änderungen am Produkt oder kundenspezifische Modifikationen vornehmen zu können, ohne hierbei die Prüfstelle einschalten zu müssen.

Die Firma HYWEMA  Hebebühnen in Solingen hat bei der Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschuss "Verkehr" im BG-PRÜFZERT als einer der ersten Hersteller in Deutschland dieses Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen und ein Zertifikat nach Anhang X der Maschinenrichtlinie erhalten. Die erfolgreiche Prüfung ist auf den HYWEMA Hebebühnen durch ein CE-Zeichen mit zusätzlicher Kennnummer der Prüfstelle, hier 0417, erkennbar. Das Zertifikat wurde jetzt vom Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschuss "Verkehr" im BG PRÜFZERT, Herrmann Haase, übergeben.

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