Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst
Der ASD der BG Verkehr, gegründet am 01.10.1998, ist der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) für ihre kleinen und mittleren Mitgliedsbetriebe. Er ist die Antwort der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft auf den Auftrag des Gesetzgebers, das Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) vom 12.12.1973 auch auf alle Klein- und Mittelbetriebe anzuwenden. Danach unterliegen alle Unternehmer, die Beschäftigte angestellt haben, ab 01.10.2000 einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratungspflicht.
Dem ASD können nur Mitgliedsbetriebe der BG Verkehr beitreten, die durchschnittlich nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.
Der ASD ist Spezialist für das Verkehrsgewerbe, der zum günstigen Preis bedarfsgerecht und branchenspezifisch berät – mit größtmöglichem Nutzen für den Betrieb. Beratung und Betreuung sind gewerbespezifisch und praxisnah, denn Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Verbandsvertreter der Branche sind an den Beratungs- und Betreuungsinhalten maßgeblich beteiligt. Darum: Der ASD der BG Verkehr ist ein Dienst "vom Gewerbe fürs Gewerbe".
Die Steuerung und die Verwaltung des ASD erfolgt von der Zentrale in Hamburg aus. Die Durchführung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Beratung erfolgt durch Vertragspartner.
Aus Datenschutzgründen ist der ASD organisatorisch und inhaltlich von der BG Verkehr getrennt. Die beauftragten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterliegen der Schweigepflicht. Sie beraten, aber kontrollieren nicht.
| Der ASD – Das Wichtigste in Kürze |
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