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Beitrag

Der Beitrag richtet sich nach der Betreuungsart. Möglich ist eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aber auch nur die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt. Der ASD Beitrag wird auf der Grundlage der durchschnittlich Beschäftigten des abgeschlossenen Vorjahres berechnet. Hierzu wird die Angabe der beschäftigten Mitarbeiter im Betrieb benötigt. Der Jahresbeitrag ist im Regelfall zum 15.04. eines Jahres fällig. Sie können den ASD Beitrag auch bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen. Der ASD der BG Verkehr bietet Ihnen hierzu die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren an. Der Beitrag wird dann, aufgeteilt in vier Raten, von Ihrem Konto eingezogen.

 

Der ASD Beitrag, welcher pro Jahr einmal pro Mitarbeiter zu entrichten ist, wird auf Basis der Satzung der BG Verkehr im Umlageverfahren für jedes Jahr neu festgesetzt. Den aktuellen Beitrag können Sie unserem Angebot entnehmen.

 

Zuschüsse aus dem "De-minimis"–Förderprogramm zum ASD-Beitrag sichern!

 

Förderberechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr betreiben und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Schwere Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt. Diese schweren Nutzfahrzeuge müssen zum Stichtag 31. Oktober des Vorjahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassen gewesen sein.


Der "De-minimis"-Antrag für ein Unternehmen, in dessen Budgetzusage der ASD-Beitrag für das kommende Jahr mit bis zu 90% gefördert werden soll, muss dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bis zum 31.12. des laufenden Jahres vorliegen, wenn der Bewilligungszeitraum zum 01.01. des kommenden Jahres beginnen soll.


Den aktuellen Förderantrag finden Sie im Internet unter www.bag.bund.de.

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