Beitrag

Der Beitrag richtet sich nach der Betreuungsart. Möglich ist eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aber auch nur die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt. Der ASD Beitrag wird auf der Grundlage der durchschnittlich Beschäftigten des abgeschlossenen Vorjahres berechnet. Hierzu wird die Angabe der beschäftigten Mitarbeiter im Betrieb benötigt. Der Jahresbeitrag ist im Regelfall zum 15.04. eines Jahres fällig. Sie können den ASD Beitrag auch bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen. Der ASD der BG Verkehr bietet Ihnen hierzu die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren an. Der Beitrag wird dann, aufgeteilt in vier Raten, von Ihrem Konto eingezogen.

 

Der ASD Beitrag, welcher pro Jahr einmal pro Mitarbeiter zu entrichten ist, wird auf Basis der Satzung der BG Verkehr im Umlageverfahren für jedes Jahr neu festgesetzt. Den aktuellen Beitrag können Sie unserem Angebot entnehmen.

 

Mögliche Zuschüsse zum ASD Beitrag?

Für Kunden, die mautpflichtige Fahrzeuge betreiben, ist der ASD-Beitrag im Rahmen des „De-Minimis“- Förderprogramms der Bundesregierung als förderfähig eingestuft worden. Ab dem Jahr 2010 besteht die Möglichkeit, dass der ASD Beitrag mit einem Zuschuss von bis zu 100 % über das „De-Minimis“- Förderprogramm gefördert wird. Hierzu müssen Sie zum Ende des laufenden Jahres einen Förderantrag beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) für das kommende Jahr stellen. Wichtig: Der Zuschussantrag muss vor dem Ende des Vorjahres für das Leistungsjahr gestellt werden. Anträge im laufenden Jahr für das aktuelle Jahr sind nicht zulässig! Als Verwendungsnachweis ist eine Kopie des ASD-Beitragsbescheides ausreichend.

 

Informationen für ASD Kunden zur Beantragung der Zuschüsse

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