Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung, die getragen wird, um Besatzungsmitglieder vor einer Gefährdung zu schützen. Dazu gehört insbesondere die Rettungsweste. Keine persönliche Schutzausrüstung sind hingegen Arbeitskleidungen und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen.

Hand in Festmacherhandschuh hält Seil

Allgemeines zur persönlichen Schutzausrüstung:

  • PSA muss vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
  • PSA muss jeder einzelnen beschäftigten Person persönlich zugewiesen werden.
  • Bei der Auswahl der PSA ist unbedingt darauf zu achten, dass sie sich für die auszuführende Tätigkeit eignet.
  • Personen, die persönliche Schutzausrüstungen benutzen, sollten bei der Auswahl beteiligt werden, um späteren Akzeptanzproblemen vorzubeugen.

Verwendung persönlicher Schutzausrüstung an Bord:

Zur Grundausrüstung für jedes Besatzungsmitglied gehören:

Für besondere Arbeitsplätze in der Binnenschifffahrt, z. B. auf Tankschiffen oder Fähren, kann weitere PSA notwendig sein:

  • Schutzkleidung (Regen-, Wetter- und Winterkleidung)
  • Atemschutz
  • Hautschutz
  • Augen- und Gesichtsschutz

Vor der Benutzung von bestimmten persönlichen Schutzausrüstungen, insbesondere denen, die gegen tödliche Gefahren schützen sollen (z. B. Rettungswesten), bedarf es zusätzlicher Schulungen, besonderer Unterweisungen und ggf. besonderer arbeitsmedizinischer Vorsorge.

Rettungswesten

Die Rettungsweste ist die maßgebliche persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken in der Binnenschifffahrt.

Für den Einsatz in der Binnenschifffahrt ist als Standard eine bei Wasserkontakt automatisch aufblasende Rettungsweste mit einem Mindestauftrieb von 150 N einzusetzen (DIN EN ISO 12402 Teil 3).

Beim Tragen von Wetterschutzkleidung oder am Körper getragenen Gegenständen (z.B. Werkzeuggürtel oder -tasche) muss eine automatisch aufblasende Rettungsweste mit einem Mindestauftrieb von 275 N benutzt werden (DIN EN ISO 12402 Teil 2).

Auswahl von Rettungswesten:

Die für den jeweiligen Anwendungsfall geeignete Rettungsweste kann anhand einer Entscheidungshilfe (DGUV Information 212-004 "Rettungswesten und Schwimmhilfen", Kap. 3.1) ausgewählt werden.

Die PSA gegen Ertrinken müssen einer regelmäßigen Sichtkontrolle durch die Person, die sie verwendet, und einer mindestens jährlichen Kontrolle durch eine besonders unterwiesene Person unterzogen werden. Alle zwei Jahre muss eine Wartung durch den Hersteller oder eine vom Hersteller autorisierte Fachwerkstatt erfolgen.

Prüflisten Rettungswesten:

Rettungsweste mit Auslöseautomatik Typ Halkey Roberts

Rettungsweste mit Auslöseautomatik Typ Halkey Roberts F1

Rettungsweste mit Auslöseautomatik Secumatic 3001 S oder Nautomatic 3002 S

Rettungsweste mit Auslöseautomatik Secumatic 4001 S

PSA gegen Ertrinken – häufige Fragen und Antworten

Die DGUV Regel 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken" bietet umfangreiche Informationen zu PSA gegen Ertrinken, Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, Auswahlkriterien und eine Liste von Arbeiten, bei denen PSA gegen Ertrinken zwingend vorgeschrieben sind.

Die DGUV Information 212-004 "Rettungswesten und Schwimmhilfen" beschreibt die Wirkungsweise, den Aufbau, die Vor- und Nachteile sowie die üblichen Einsatzbereiche verschiedener Rettungswesten und von Schwimmhilfen. Eine kompakte Entscheidungshilfe zur Auswahl ist darin enthalten.

Basis für die Auswahl von PSA gegen Ertrinken ist eine Gefährdungs­beur­teilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe. 

Die DGUV Information 212-004 "Rettungswesten und Schwimmhilfen" enthält Hinweise zu den typischen Eigenschaften von Rettungswesten und Schwimmhilfen. Eine Entscheidungshilfe zur Auswahl wird durch ein Flussdiagramm in Abhängigkeit des Verwendungszwecks gegeben.

 

 

PSA gegen Ertrinken kann entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und nach dem STOP-Prinzip (Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution, technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzmaßnahmen), eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind.  

Wenn entsprechend der Gefährdungsbeurteilung alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind (STOP) (Substitution, technische und organisatorische Maßnahmen), kann PSA eingesetzt werden. 

Für den gewerblichen Einsatz sind nur automatisch aufblasende Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402 Teil 2-3 zulässig. Für den normalen Einsatz muss eine Rettungsweste nach DIN EN ISO 12402 Teil 3 150 N eingesetzt werden.

Diese ist jedoch beim Tragen von Wetterschutzkleidung nicht ausreichend. Hier ist ein Auftrieb der Stufe 275 N notwendig. (Siehe auch FAQ "Kombination mit Wetterschutzkleidung")

Bekleidung auf Mikrofaserbasis, Wetterschutzkleidung und Folienstoffe neigen zu unkontrollierten Lufteinschlüssen, die der Wirkung der PSA gegen Ertrinken entgegenwirken. Derartige Kleidung muss in jedem Fall mit einer PSA gegen Ertrinken nach DIN EN ISO 12402 Teil 2 275 N kombiniert werden. 

Kombinationen von PSA müssen an der aktuellen Kombination erprobt werden. Die einzelnen PSA dürfen sich in ihrer Funktion nicht behindern.

Spezielle PSA gegen Ertrinken wurden entwickelt:

  • für den Feuerwehreinsatz
  • für Atemschutzträger
  • zur Absturzsicherung

Die EN-Normen wurden zum 01. Januar 2007 zurückgezogen und durch die DIN EN ISO 12402 Teil 2 - 5 ersetzt. Rettungswesten hergestellt nach DIN EN sind veraltet.

 

Produkte auf der Basis der EN-Normen können im Rahmen der Lebensdauer (10 Jahre) benutzt werden. Neue Rettungswesten werden nach DIN EN ISO 12402 Teil 2 – 5 baumustergeprüft und hergestellt.

Die Lebensdauer für PSA gegen Ertrinken beträgt max. 10 Jahre, die bei der FAQ "Wie wird die Funktionsbereitschaft von PSA gegen Ertrinken sichergestellt..."  angegebenen Kontrollen und Wartungen vorausgesetzt.

Kürzere Lebenszeiten können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.

PSA gegen Ertrinken (Schwimmhilfen und Rettungswesten) müssen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben regelmäßig geprüft werden, um die Funktionsbereitschaft sicherzustellen. Dies geschieht durch:

  • Sichtkontrolle vor jeder Benutzung.
  • Bei Rettungswesten mit aufblasbarem Auftriebskörper durch einen Kurzcheck vor der Benutzung durch den/die Benutzer/in. Dabei wird die Einsatzbereitschaft der Aufblasvorrichtung und die CO2-Patrone überprüft.
  • Mindestens jährliche Kontrolle durch eine besonders unterwiesene Person mit Dokumentation.
  • Wartung nach Herstellerangaben (in der Regel alle 2 Jahre).
  • Kürzere Intervalle können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Die Ortung eines Verunfallten kann besonders bei Nacht zu Problemen führen.

PSA gegen Ertrinken sind nach Norm mit Streifen aus retroreflektierendem Material ausgerüstet. Dies sind allerdings passive Mittel.

Aktive Mittel wie blinkende Notlichter oder Notsignalanlagen wie z. B. PNA 11 sind zu empfehlen. Notlichter können nachgerüstet werden.

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