Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient der systematischen Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5, 6).

Mann mit Klemmbrett prüft Entsorgungsfahrzeug

Zudem gelten die Regelungen des sozialen Arbeitsschutzes, wie z. B. Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz. Die Forderung einer Gefährdungsbeurteilung wird für bestimmte Teilbereiche in Verordnungen konkretisiert, z. B. in der Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Lastenhandhabungsverordnung, Biostoffverordnung sowie Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitsgeberin hat die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse.

Gefährdungen in der Abfallwirtschaft ergeben sich z. B. durch:

  • den Umgang mit gefährlichen Maschinen
  • Einwirkungen durch Lärm
  • Witterungseinflüsse (Hitze, UV-Strahlung, Kälte, Nässe, Glätte)
  • Gefahr- und Biostoffe in der Luft (z. B. Staub und Schimmelpilze)
  • die Teilnahme am Straßenverkehr
  • das Betreten von Baustellen Dritter

Einzuschätzen ist

  • welche Gefährdungen auftreten können
  • welche Personen von den Gefährdungen betroffen sind
  • ob die Bedingungen am Arbeitsplatz akzeptabel sind, insbesondere ob sie den Vorschriften und Regeln, den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, dem Stand der Technik sowie den Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten entsprechen 
  • wie dringlich und welcher Art die erforderlichen Maßnahmen sind und ob Verbesserungen möglich sind

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist die Unternehmerin oder der Unternehmer nicht allein. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin oder Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte, Abteilungs-, Anlagen-, Abschnitts- oder Schichtleiter bzw. -leiterinnen, Betriebsrat und auch Beschäftigte sollten mitwirken. Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung existieren verschiedene Hilfsmittel, die den Erstellenden anleiten und mit denen die Dokumentation erfolgen kann.

HinweisMehr zum Thema

Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter dem Thema "Arbeitsschutz organisieren".

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