Beurteilung von Lärm

Lärm lässt sich (selbst für Fachleute) schwer schätzen, er muss deshalb mit einem Schallpegelmesser gemessen werden.

Messung von Flugzeuglärm mit einem Schallpegelmessgerät

Meist ist die Lärmbelastung auch nicht konstant, mal ist es lauter, mal leiser. Mit einem Schallpegelmesser lässt sich die gesamte Schallenergie, die über einen längeren Zeitraum einwirkt (z.B. eine Arbeitsschicht) aufsummieren. Man erhält dann einen mittleren Messwert, den sogenannten „Äquivalenten Dauerschallpegel“ (LAeq). Für die Beurteilung der Schädlichkeit muss aber neben der Schallstärke auch die Einwirkzeit berücksichtigt werden. Es leuchtet ein, dass eine Lärmbelastung von 90 dB(A) über 8 Stunden schädlicher ist als nur über 4 Stunden. Aus dem LAeq-Wert und der Einwirkzeit wird der sogenannte Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h berechnet, der pro Tag eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf. Informationen zur Formel finden Sie in der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm, Teil 2).

Der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h wird auf eine „Normarbeitszeit“ von acht Stunden bezogen. Durch den Zeitbezug wird berücksichtigt, dass nicht nur die Schallpegelhöhe, sondern auch die Einwirkdauer die Schädlichkeit des Lärms bestimmt. Für eine Halbierung bzw. Verdoppelung der Einwirkzeit werden 3 dB vom mittleren Schallpegel abgezogen bzw. hinzuaddiert. Ein mittlerer Pegel (äquivalenter Dauerschallpegel) von LAeq = 80 dB(A) über 8 Stunden ergibt einen Tages-Lärmexpositionspegel von LEX,8h = 80 dB(A). Bei einer Einwirkzeit von nur 4 Stunden ergibt sich für denselben mittleren Pegel von 80 dB(A) ein Tages-Lärmexpositionspegel von LEX,8h = 77 dB(A), es wird somit die geringere Schädlichkeit durch die kürzere Einwirkzeit berücksichtigt. Der Tages-Lärmexpositionspegel ist also kein Wert, den man auf einem Schallpegelmesser ablesen kann, sondern eine Rechengröße zur Beurteilung der Schallwirkung.

Wie wird die Gefährdung durch Lärm ermittelt?

Für die Gefährdungsbeurteilung und ggf. erforderliche Maßnahmen wird für lärmbelastete Mitarbeiter der Tages-Lärmexpositionspegel bestimmt. Dies bedeutet, dass für alle (Teil-)Tätigkeiten die entsprechenden mittleren Lärmpegel und die jeweiligen (Teil)Einwirkzeiten ermittelt werden müssen. Aus diesen Werten lässt sich dann der Tages-Lärmexpositionspegel berechnen. Die Berechnung kann über ein Punkteschema erfolgen, mit Taschenrechner nach der Formel aus der TRLV oder – besonders bequem – über ein PC Tabellenkalkulationsprogramm.

Die zuverlässigste Methode, den mittleren Schallpegel zu ermitteln, heißt: messen. Wenn die Teiltätigkeiten, Arbeitsgeräte und Arbeitsumgebungen bekannt sind, reicht u. U. eine Abschätzung anhand von veröffentlichten Informationen, z. B. Herstellerangaben zu Geräuschemissionen von Maschinen, branchen- oder tätigkeitsbezogene Hilfestellungen, z. B. der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

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