Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings

Die BG Verkehr unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. Bezuschusst werden eintägige Trainings nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR). Das Angebot gilt sowohl für Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr.

Pkw beim Fahrsicherheitstraining

Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Die Anträge gelten jeweils für das aktuelle Kalenderjahr. Zuschüsse werden dabei höchstens in Höhe der entstandenen Kosten geleistet. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die BG Verkehr behält sich vor, die Bedingungen im laufenden Jahr zu ändern.

Ganz wichtig: Immer den Antrag vor dem Training stellen. Beachten Sie bitte die im folgenden aufgeführten Förderbedingungen.

Förderbedingungen

Zugelassen für die Umsetzung der Sicherheitstrainings sind ausschließlich Lizenznehmer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) e.V.

Richtlinien sowie Sicherheitstrainings und -programme des DVR

Veranstalter von Fahrsicherheitstrainings

Dies sind Veranstalter, die im Besitz des Qualitätssiegels "Verkehrssicherheit" des DVR sind, und Fahrzeughersteller, die Mitglied des VDA sind. Nur diese Veranstalter können Rechnungsleger sein. Alle Zuschüsse sind Maximal-Beträge, sie dürfen die durch Rechnungskopie nachgewiesenen Netto-Kosten nicht übersteigen.

Die Zahl der Zuschüsse ist begrenzt. Eine Person kann im selben Jahr nur einmal einen Zuschuss bekommen. In einem Jahr werden Zuschüsse für maximal 50 % der "Vollarbeiter" (Bemessungsgrundlage ist die der BG Verkehr gemeldete Lohnsumme) bzw. für höchstens 30 Personen an ein einzelnes Unternehmen vergeben. Die zuerst erreichte Grenze gilt. Wurde diese Höchstmenge in ununterbrochener Folge erreicht, muss der Betrieb ein Jahr aussetzen. Bemessungsgrundlage für die Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer ist die bei der BG Verkehr gemeldete Lohnsumme.

Übersicht der Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings
Trainingsart Bedingungen Zuschuss
Lkw

Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Lkw ab 7,5 t zGM.

80 Euro pro Person
Bus

Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Omnibusse mit mindestens 17 Sitzplätzen.

Kleinbusse siehe Pkw.

80 Euro pro Person
KEP

Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Transporter-Fahrzeuge.

Fahrzeuge mit weniger als 7,5 t zGM (z.B. Kleinbusse, Krankentransportfahrzeuge u.ä.), die nicht Transporter sind, siehe Pkw.

80 Euro pro Person
Pkw Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR. 80 Euro pro Person
Zweirad Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR. 50 Euro pro Person
Fahr und spar mit Sicherheit (ECOsafety klassisch)

Spezielles Sicherheitstraining des DVR.
Informationen und Inhalte finden Sie auf der Internetseit "ecosafetytrainigs".

www.ecosafetytrainings.de

50 Euro pro Person

Kleinbusse bis 16 Sitzplätze und Krankentransportwagen gelten als Pkw.

Ablauf des Zuschussverfahrens

(1) Antrag auf Zuschussverfahren

Es werden ausschließlich Anträge von Mitgliedsunternehmen entgegengenommen. Die Antragstellung erfolgt mindestens drei Wochen vor dem Trainingstag. Der Trainingstag muss bei der Antragsstellung bekannt sein.

Zum Antrag

(2) Zuschusszusage

Nach Eingang Ihres Antrages prüfen wir ob die Voraussetzungen eingehalten werden. Falls ja, erhalten Sie per E-Mail ein Dokument welches als Zuschusszusage gilt.

Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, können wir keinen Zuschuss gewähren.

(3) Teilnahme am Training

Bitte drucken Sie das erhaltene Dokument aus und lassen sich die Teilnahme am Training vom Anbieter und Mitgliedsunternehmen durch Unterschrift bestätigen.

(4) Abrechnung von Zuschüssen

Die Zuschussauszahlung steht dem Mitgliedsunternehmen zu, d.h. es verauslagt die Kosten und reicht die erforderlichen Unterlagen für die Abrechnung - vorzugsweise per E-Mail an fahrtraining@bg-verkehr.de - ein.

Erforderliche Unterlagen sind:

  • ausgefüllter und unterschriebener Trainingsnachweis (unterschrieben vom Veranstalter, von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer sowie von der Unternehmensleitung des Mitgliedsunternehmens)
  • Rechnungskopie des Veranstalters (Definition Veranstalter s.o.)
  • Anschreiben mit Angabe der Bankverbindung.

Die Abwicklung und Abrechnung von Zuschüssen erfolgt elektronisch oder postalisch über die BG Verkehr.

BG Verkehr
Geschäftsbereich Prävention / Förderung Verkehrssicherheit
22765 Hamburg
E-Mail: fahrtraining@bg-verkehr.de

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