Förderung von Verkehrssicherheitskonzepten

Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit abgeleitet und für das Folgejahr ein Konzept für deren Umsetzung entwickelt haben, können einen Zuschuss beantragen. Ausschlaggebend für die Berechnung der Beschäftigtenzahl ist die Lohnsumme, die im Jahr vor der Antragstellung an die BG Verkehr gemeldet wurde. Während für kleinere Unternehmen die direkte Bezuschussung von Fahrsicherheitstrainings sinnvoll sein kann, bietet die Konzeptförderung mehr Spielraum für betrieblich angepasste Trainings und Qualifizierungen.

mehrere Lkw an der Rampe

Gefördert werden betriebliche Konzepte zur Reduzierung des Unfallgeschehens bei beruflicher Teilnahme am Straßenverkehr, im innerbetrieblichen Verkehr und bei Wegeunfällen. In der Gefährdungsbeurteilung werden entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten Handlungsbedarf und Ziele für die Verkehrssicherheit festgelegt. Entsprechend werden passende Maßnahmen wie Trainings und Schulungen geplant. Die Beschreibung der geplanten Maßnahmen und wie deren Ziele die betriebsinterne Unfallanalyse positiv beeinflussen sollen, bilden den Kern eines Verkehrssicherheitskonzeptes. Hierfür können Fördermittel bereitgestellt werden.

Die Konzeptförderung bietet den Mitgliedsbetrieben Gestaltungsspielraum, um Trainings und Qualifizierungen an die betrieblichen Abläufe und die spezifischen Gefährdungen anzupassen. Dabei kann auch auf spezielle Personengruppen, wie Auszubildende, junge Fahrerinnen und Fahrer oder "alte Hasen" eingegangen werden. Auch inhaltliche Schwerpunkte (z. B. Schulung und Beratung zu Fahrassistenzsystemen und angepassten Fahrzeugausstattungen), aber auch organisatorische  und verhaltensbedingte Gesichtspunkte (z. B. Optimierung der Tourenplanung und Vermeidung von Stress oder Ablenkung) können wirksame Stellschrauben für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sein. Der Betrieb weiß am besten, welche hohen Anforderungen die fahrerische Tätigkeit an die Aufmerksamkeit, Konzentration und Eigenverantwortlichkeit der Fahrerinnen und Fahrer stellt. Gezielte Qualifizierung und kontinuierliche Sensibilisierung tragen zum Erwerb und Erhalt sicherheitsorientierter Verhaltensweisen bei und fördern reibungslose Betriebsabläufe. Dies gelingt am besten, wenn die Maßnahmen vom jeweiligen Unternehmen direkt auf die Zielgruppe zugeschnitten und gesteuert werden.

Voraussetzungen für die Vergabe von Zuschüssen:

  • Fristgerechtes Einreichen des Antrags mit einem verständlichen Konzept (z. B. Präsentation oder aussagekräftige Beschreibung) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, idealerweise in den drei Bereichen Straßenverkehr, innerbetrieblicher Verkehr und Wegeunfälle. Das Konzept schildert den klar umrissenen Plan, wie die betriebliche Verkehrssicherheit erhöht werden soll.
  • Die Maßnahmen sollen sich auf die Analysen der Gefährdungsbeurteilung beziehen und müssen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für die im Konzept genannten Zielgruppen erwarten lassen. Maßnahmen können z. B. Trainings und Schulungen sein, auch in Kombination mit Fahrsicherheitstrainings.
  • Es muss deutlich werden, wo externe Anbieter aktiv in die Umsetzung eingebunden werden.
  • In die Maßnahmen sollen mindestens 25 Prozent der Beschäftigten bzw. bei einer Betriebsgröße von mehr als 240 Vollbeschäftigten mindestens 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezogen sein.

Ein Expertengremium bewertet die eingesandten Konzepte und entscheidet über die Höhe der Zuschüsse. Je nach Unternehmensgröße ist ein Zuschuss von maximal 30.000 Euro möglich. Bauliche Maßnahmen oder Investitionen in die technische Ausstattung von Fahrzeugen sowie gesetzlich geforderte Weiterbildungsmaßnahmen werden nicht bezuschusst.

Förderbedingungen für ein Verkehrssicherheitskonzept

Übersicht der Förderbeträge

Fragebogen zur Zahl der Teilnehmenden am Verkehrssicherheitskonzept

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