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Wer kann Betriebsarzt / Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?

Wer kann Betriebsarzt sein?

Der Unternehmer darf als Betriebsärzte nur Ärzte bestellen, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Dies ist generell gegeben, wenn der Arzt die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmediziner" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führt. Diese Anforderungen an die Qualifikation eines Betriebsarztes sind in § 3 der DGUV Vorschrift 2 geregelt.


Wer kann Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?

Grundsätzlich können Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden. Welche Anforderungen des Weiteren daran geknüpft sind, können Sie in § 4 der DGUV Vorschrift 2 nachlesen oder nachfolgender Übersicht entnehmen:

 

 

Sicherheitsingenieur

Sicherheitstechniker

Sicherheitsmeister

Berufliche Anforderung

Die Person muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder sie muss einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben.

Die Person muss eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben.

Die Person muss die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Zeitliche Anforderung

Die Person muss zudem zwei Jahre praktische Tätigkeit als Ingenieur aufweisen.

Die Person muss zwei Jahre praktische Tätigkeit als Techniker aufweisen.

Die Person muss zwei Jahre praktische Tätigkeit als Meister aufweisen.

Fachliche Anforderung

Die Personen aller drei Berufsgruppen müssen darüber hinaus einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Erfolg abgeschlossen haben.

 

Folgende Ausnahmen sind möglich:

 

Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul- / Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Fachkundevoraussetzungen.

Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Technikerprüfung mindestens vier Jahre als Techniker tätig war und über die sicherheitstechnische Fachkunde verfügt.

Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meistererprüfung mindestens vier Jahre als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und über die sicherheitstechnische Sachkunde verfügt.

Nachweis

Bei den Personen aller drei Berufsgruppen trägt der Unternehmer die Verantwortung und Nachweispflicht darüber, dass sie in der jeweiligen Position tätig waren.

 

Sie wollen einen Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen? Informationen zur Ausbildung finden sie hier.

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