Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll als "Arbeitsschutzmanager" den Unternehmer dabei unterstützen, den Arbeitsschutz auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und ihn bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der betrieblichen Arbeitssysteme bereits in der Planung beraten. Wer eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb haben möchte, kann einen geeigneten Mitarbeiter (s. u.) ausbilden lassen. Als Richtgröße, ab wann eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit sinnvoll ist, geht die BG Verkehr von einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 40 Mitarbeitern aus. Die eingehende Prüfung, ob einer Ihrer Mitarbeiter zur Ausbildung zugelassen werden kann, erfolgt durch Ihren zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten.
Grundgedanke der Ausbildungskonzeption
Ziel ist es, neben der Vermittlung der erforderlichen fachlichen Inhalte, Anleitungen zum systemischen Handeln zu geben. Das Lernen erfolgt dabei aufgaben- und handlungsbezogen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll als Berater des Unternehmers im Arbeitsschutz fungieren.
Wer kann zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden?
Grundsätzlich ausgebildet werden kann, wer eine Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und jeweils mindestens zwei Jahre berufliche Praxis nachweisen kann. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in der DGUV Vorschrift 2.
Aufbau der Ausbildung
Informationen zu den Ausbildungsinhalten
Dauer der Ausbildung
Die gesamte Ausbildung muss in maximal 3 Jahren abgeschlossen sein.
Kostenübernahme
Die BG Verkehr trägt die unmittelbaren Seminarkosten für Unterbringung, Verpflegung, Schulung, Unterlagen und Reise. Der Unternehmer stellt den Teilnehmer für die Dauer der Ausbildungszeiten frei.
Anmeldung
Wenn ein Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden soll, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten. Er berät bei der Auswahl des geeigneten Mitarbeiters, informiert über Zugangsvoraussetzungen, betreut die künftige Fachkraft für Arbeitssicherheit während der Ausbildung und leitet die Meldung an die Hauptverwaltung weiter.
Weitere Fragen beantwortet gerne
Constanze Duismann
Tel.: 040 3980-1967
E-Mail: constanze.duismann@bg-verkehr.de
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Weiterführende Informationen: www.sifa-online.de – Ausbildungs- und Informationsportal der Fachkraft für Arbeitssicherheit Informationen der DGUV: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit |





