Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Sektionen

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll als "Arbeitsschutzmanager" den Unternehmer dabei unterstützen, den Arbeitsschutz auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und ihn bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der betrieblichen Arbeitssysteme bereits in der Planung beraten. Wer eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb haben möchte, kann einen geeigneten Mitarbeiter (s. u.) ausbilden lassen. Als Richtgröße, ab wann eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit sinnvoll ist, geht die BG Verkehr von einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 40 Mitarbeitern aus. Die eingehende Prüfung, ob einer Ihrer Mitarbeiter zur Ausbildung zugelassen werden kann, erfolgt durch Ihren zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten.

Grundgedanke der Ausbildungskonzeption

Ziel ist es, neben der Vermittlung der erforderlichen fachlichen Inhalte, Anleitungen zum systemischen Handeln zu geben. Das Lernen erfolgt dabei aufgaben- und handlungsbezogen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll als Berater des Unternehmers im Arbeitsschutz fungieren.

 

Wer kann zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden?

Grundsätzlich ausgebildet werden kann, wer eine Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und jeweils mindestens zwei Jahre berufliche Praxis nachweisen kann. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in der DGUV Vorschrift 2.

 

Aufbau der Ausbildung

Ausbildung FaSi 

 

Informationen zu den Ausbildungsinhalten

 

Dauer der Ausbildung

Die gesamte Ausbildung muss in maximal 3 Jahren abgeschlossen sein.

 

Kostenübernahme

Die BG Verkehr trägt die unmittelbaren Seminarkosten für Unterbringung, Verpflegung, Schulung, Unterlagen und Reise. Der Unternehmer stellt den Teilnehmer für die Dauer der Ausbildungszeiten frei.

 

Anmeldung

Wenn ein Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden soll, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten. Er berät bei der Auswahl des geeigneten Mitarbeiters, informiert über Zugangsvoraussetzungen, betreut die künftige Fachkraft für Arbeitssicherheit während der Ausbildung und leitet die Meldung an die Hauptverwaltung weiter.

 

Weitere Fragen beantwortet gerne

Constanze Duismann

Tel.: 040 3980-1967

E-Mail: constanze.duismann@bg-verkehr.de

 

 

Weiterführende Informationen:

www.sifa-online.de – Ausbildungs- und Informationsportal der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Informationen der DGUV: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

 

Artikelaktionen
Dienststelle Schiffsicherheit Dienststelle Schiffsicherheit Dienststelle Schiffsicherheit Seeärztlicher Dienst Ship Safety Division Ship Safety Division Maritime Medical Service
Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst (ASD)
BGdirekt
Fahrer-Assistenz-Systeme
Risiko Raus
Medienkatalog

Medien der BG Verkehr bestellen

UVVen, Broschüren, Checklisten, DVDs, CD-ROMs und Plakate

mehr
Kompendium Arbeitsschutz

Vorschriften und Regeln

Rechtstexte und Informationen zur Arbeitssicherheit im Volltext

mehr
Aus- und Fortbildung

Themen und Termine

Seminare, Moderatorenprogramme und Fahrsicherheitstrainings

mehr