Erste-Hilfe-Lehrgang
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Damit bei einem Unfall schnell geholfen werden kann, braucht jeder Betrieb Ersthelfer. Die Rahmenbedingungen dafür sind in der UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) nachzulesen. Die Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach Größe und Art des Unternehmens. Mindestens zur Verfügung stehen müssen
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Die Ausbildung erfolgt durch einen acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang bei einer durch die Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle. Anschließend werden die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von 2 Jahren fortgebildet.
Informationen sowie eine Liste der ermächtigten Stellen finden Sie auf der Seite der Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe" der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.
Für Mitarbeiter aus Mitgliedsbetrieben der BG Verkehr ist eine Übernahme der Lehrgangsgebühren möglich, wenn die berufliche Nutzung entsprechend der UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) für die Teilnahme am Lehrgang ausschlaggebend ist.
Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang organisieren Sie selbst. Wird der Lehrgang von einer der ermächtigten Stellen durchgeführt, genügt es, wenn Sie bei der Anmeldung Ihre Mitgliedsnummer bei der BG Verkehr angeben. Wenn die Anzahl der gemeldeten Teilnehmer im Rahmen der BGV A1 liegt, rechnen wir die Kosten direkt mit dem Ausbildungsträger ab. Sollte es Gründe dafür geben, dass Sie mehr Ersthelfer benötigen, um die Erste Hilfe in Ihrem Unternehmen sicherzustellen (beispielsweise weil Sie im Schichtdienst arbeiten), so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten und sprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen ab.
Kontakt
Constanze Duismann
Tel.: 040 3980-1967
E-Mail: constanze.duismann@bg-verkehr.de




