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Rückenschule

Die Teilnahme an einer Rückenschule kann ein wesentlicher Beitrag sein, Rückenbeschwerden entgegenzuwirken bzw. ihnen vorzubeugen. Dort werden Informationen zum rückengerechten Verhalten vermittelt und Bewegungsmuster und Übungen trainiert.

 

Wenn besondere berufliche Belastungen für den Rücken vorliegen, ist eine Rückenschule in jedem Fall sinnvoll.

 

Deshalb unterstützt Sie die BG Verkehr bei der Teilnahme an einer Rückenschule, die Sie in Ihrem Betrieb oder zusammen mit anderen Betrieben durchführen. Den Anbieter einer solchen Maßnahme suchen Sie aus, wir stehen Ihnen mit einem Pauschalbetrag von 30 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zur Seite, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Telefonische Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten, um die betrieblichen Voraussetzungen für eine Förderung (siehe Antragsformular) zu besprechen.
  • Die Durchführung muss durch einen qualifizierten Anbieter erfolgen (Krankengymnast, Physiotherapeuten oder Sportlehrer mit Fortbildung zum Rückenschullehrer)
  • Mindestens 6 x 60 Minuten reine Übungszeit
  • Mindestens 2 x 30 Minuten Theorie und Erläuterungen zum rückengerechten Verhalten
  • Schriftliche Beratung des Unternehmers zur rückengerechten Arbeitsplatzgestaltung
  • Größe der einzelnen Übungsgruppe maximal 12 Personen
  • Regelmäßige Teilnahme am Kurs (es darf maximal eine Übungsstunde verpasst werden)
  • Die Teilnehmer müssen mindestens halbschichtig im Mitgliedsbetrieb beschäftigt sein und dabei eine rückenbelastende Tätigkeit ausführen (z. B.: Heben und Tragen schwerer Lasten, Vibrationen, Arbeiten in Zwangshaltungen)


Gut wäre es, wenn der Rückenschullehrer den Arbeitsplatz und die damit verbundenen Belastungen kennenlernen würde. Da dies organisatorisch möglicherweise problematisch ist, ist dieser Punkt jedoch keine zwingende Voraussetzung.

 

Wenn Sie einen geeigneten Anbieter für die Rückenschule gefunden haben (eine Liste von Anbietern finden Sie z. B. unter Deutscher Verband der Rückenschullehrer), füllen Sie ein Antragsformular aus und legen Sie einen Qualifikationsnachweis des Anbieters bei. Sie erhalten dann eine Zusage über die Höhe der Kostenerstattung und eine Bearbeitungsnummer. Nach Beendigung der Rückenschule schicken Sie uns die Rechnung sowie den vom Anbieter ausgefüllten Teilnahmenachweis und bekommen den Zuschuss.

 

Kontakt

Constanze Duismann

Tel.: 040 3980-1967

E-Mail: constanze.duismann@bg-verkehr.de

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