Beratung und Betreuung durch den Technischen Aufsichtsdienst
Aufsichtspersonen sind Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie haben den Auftrag dafür zu sorgen, dass die Unternehmer die in den Gesetzen und Verordnungen geforderten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Betrieben praktisch umsetzen, und damit Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden.
Ihre Aufgabe ist es, in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu beraten und die Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu überwachen.
Im Unternehmen beraten sie
- bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- bei der Organisation von sicheren Betriebsabläufen
- bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlicher Schutzausrüstung
- bei Neu- und Umbauten von Arbeitsstätten
- bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
- bei der Verpflichtung der Unterweisung
- in Fragen des richtigen Verhaltens bei Unfällen und der Ersten Hilfe.
Sie untersuchen und werten Arbeitsunfälle aus, recherchieren vor Ort im Rahmen von Berufskrankheitenermittlungen, schulen in Inhouse-Veranstaltungen und führen gemeinsam mit dem Messtechnischen Dienst orientierende Messungen im Rahmen der Beratung und Überwachung durch.
Aufsichtspersonen sind in erster Linie Berater und Partner für Unternehmer, Aufsichtführende, Beschäftigte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Auftraggeber. Bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheit oder den Gesundheitsschutz sind sie aber auch befugt einzugreifen und die Abstellung der Mängel zu fordern.
Ihren zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten finden Sie in den Regionalabteilungen Prävention.





