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Messtechnischer Dienst (MTD)

Berufsgenossenschaftliche Messungen werden im Rahmen der Erfüllung des Präventionsauftragen gemäß §§ 1, 19 Siebtes Buch Sozialbesetzbuch - SGB VII durchgeführt.

Gemessen werden:


Nach Auswertung der Messung erfolgt eine Bewertung der Ergebnisse sowie eine Ableitung der Maßnahmen, die in einem Messbericht zusammengefasst werden.

Die Analyse der Proben und die Auswertung der Ergebnisse erfolgen in Laboratorien der BG Verkehr.

Sie wollen eine Messung in Ihrem Betrieb durchführen lassen? Dann wenden Sie sich an Ihren zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten.

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