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Abfallbehandlung

Bei der Abfallbehandlung treffen starke Maschinen und Menschen zusammen - ein gefährlicher Mix, wenn nicht sorgfältig geplant wird. Neben der Unfallgefahr sind Hygiene und Staubminimierung wichtige Gesundheitsaspekte bei der Behandlung von Abfällen. 


Folgende Aspekte zum Thema "Sicheres Arbeiten bei der Abfallbehandlung" zählen zu den wichtigsten:

 

Beleuchtung

In Abfallbehandlungsanlagen herrschen bei fehlendem Beleuchtungskonzept "schummrige" Verhältnisse. Dies zieht Stolper- und andere Unfallgefahren nach sich.

 

Sauberkeit

Verkehrswege, vor allem Fußwege, müssen frei von Hindernissen, insbesondere Abfällen sein, um Stolperunfälle zu vermeiden. Hallenböden müssen regelmäßig gereinigt werden, um Ansammlung und Wiederaufwirbelung von Staub zu verhindern.

 

Flurförderzeuge und Fußgänger

 

Wenn die innerbetrieblichen Verkehrsströme nicht sauber getrennt werden, drohen folgenreiche, unter Umständen tödliche Zusammenstöße. Der Fahrer muss einen guten Überblick über die  Halle haben, notfalls mit Hilfe von Kamerasystemen; Fußgänger müssen Warnbekleidung tragen. Diese einfache, aber wirksame Schutzmaßnahme sollte konsequenterweise für jede Person, die sich auf dem Betriebsgelände bewegt gelten.

 

Förderbänder und Siebtrommeln

Bewegte Teile wie Antriebe und  Umlenkrollen dürfen im Betrieb nicht zugänglich sein. Das Herumstochern mit Stangen in Getrieben, um Verunreinigungen zu beseitigen führt immer wieder zu Unfällen, deren Folgen an dieser nicht weiter ausgeführt werden sollen. 

 

Begehen von Aggregaten

Wenn Maschinen zwecks Wartung oder Reinigung begangen werden müssen, muss das Anlaufen sicher verhindert sein. 

 

Gestaltung von Radladerkabinen

Kabinen von Radladern, die in belasteten (=staubigen) Bereichen eingesetzt sind, müssen schutzbelüftet und klimatisiert sein und nach einem Reinigungsplan gereinigt werden.

 

Sortierkabinen

Diese müssen über eine funktionierende Arbeitsplatzbelüftung verfügen (Nachweis!). Dazu zählt auch eine wirksame Abdichtung der Kabine gegenüber der umgebenden Hallenluft. Auch wenn hier Abfälle behandelt werden, dürfen solche Arbeitsbereiche nicht "vermüllen", d.h. die Gänge müssen frei von Unrat bleiben und es muss ein strikter Reinigungsplan eingehalten werden.

 

 

 

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