Abfallsammlung
Menschen, Technik, Straßenverkehr - bei der Abfallsammlung ist vieles zu beachten! Das sichere Sammeln von Abfällen gelingt nur, wenn eine Vielzahl unterschiedlicher Voraussetzungen eingehalten wird. Angefangen bei der Sicherheit des Fahrzeugs und der richtigen Warnkleidung über die Planung einer gefahrenminimierten Route bis zum Verhalten der Abfallwerker im Straßenverkehr - alles spielt eine große Rolle.
Gefährliche Maschinen
In der europäischen "Maschinenrichtlinie" sind Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung“ als gefährliche Maschinen aufgelistet. Sie stehen damit ein einer Reihe von insgesamt 23 explizit aufgeführten Maschinen wie Handkettensägen, Kreissägen, Hobelmaschinen und Druckluft-Nagelgeräten. Grund für die Einordnung sind die kräftigen bewegten Teile der Schüttung, die zu gefährlichen Situationen führen können. Beim Abfallsammelfahrzeug handelt es sich um eine Maschine, die bei falscher Bedienung oder nicht funktionierenden Schutzeinrichtungen schwere Verletzungen verursachen kann. Wich-tige Schutzvorrichtungen sind genormt, daher ist es wichtig, dass nur Fahrzeuge angeschafft werden, die den einschlägigen Normen (Reihe DIN EN 1501) entsprechen. Die Garantie der Einhaltung der Norm sollte immer Bestandteil des Kaufvertrages sein. Es versteht sich von selbst, dass an sicherheitsrelevanten Vorrichtungen keine Veränderungen zulässig sind.
Prüfung vor der Abfahrt
Dass das Fahrzeug sicher ist und gefahrlos betrieben werden kann, liegt in erster Linie in der Verantwortung der Werkstatt. Das entbindet aber nicht den Fahrer von der Pflicht, vor der Abfahrt eine Prüfung der wichtigsten Funktionen vorzunehmen. Die Aufteilung der Funktionsprüfungen zwischen Fahrer und Werkstatt ist zum Teil Sache des Betriebes, aber um einige Tests kommt der Fahrer nicht herum. Dies war auch Bestandteil seiner Führerscheinprüfung. Einige der wichtigsten sind:
- Vorhanden: Warndreieck, Verbandkasten?
- In Ordnung: Bremsleuchten, Rückstrahler, orange Rundumleuchte, hintere Arbeits-platzbeleuchtung an der Schüttung, Scheiben und Spiegel (Beschädigungen, Sauberkeit)?
- Nicht verbogen oder manipuliert: Trittbretter
Die Rückwärtsfahrt und die Vorwärtsfahrt über 30 km/h muss bei belasteten Trittbrettern verhindert sein. Findige Bastler können die Sicherheitsschaltung überbrücken, doch bei einer mit 60 "Sachen" überfahrenen Bodenwelle in der Kurve ist der Spaß am "Trittbrettsurfen" dann vorbei.
Im weiteren Sinne gehört auch die Überprüfung der korrekten Bekleidung der Kollegen zur Abfahrtprüfung des Fahrers.
Für den Lader muss das Erreichen von bewegten Teilen des Verdichtungsmechanismus bei der Arbeit verhindert sein. Überfüllte Behälter sollen nicht bewegt werden, vierrädrige Behälter nur zu zweit. Das Deckelöffnen – und erst recht das Nachdrücken – sind zu unterlassen. Beim Schüttvorgang werden viele Schimmelpilzsporen freigesetzt, daher ist es sinnvoll, wann immer möglich Abstand von der Schüttung einzuhalten. Beim Abladen in Anlagen sind die Beschäftigten ebenfalls hohen Schimmelpilzkonzentrationen ausgesetzt, daher sollte das Fahrzeug dort nach Möglichkeit nicht verlassen werden, und die Fenster bleiben zu.
Lärmbereich
Der Arbeitsplatz an der Schüttung kann ein Lärmbereich sein, daher ist die Verwendung von Gehörschutz zu erwägen. Bei Arbeiten an belebten Straßen kann ungeeigneter Gehörschutz jedoch auch gefährlich sein, da Verkehrsgeräusche nicht ausreichend wahrgenommen werden.
Die Notwendigkeit von Wendemanövern sollten durch eine geschickte Routenplanung minimiert werden, da das Zurückstoßen und Rückwärtsfahren stets eine zusätzliche Gefährdung für Dritte oder die Lader darstellt. Beim Wenden und Zurücksetzen ist immer ein Einweiser hinzuzuziehen (in der Regel ein Lader). Unter Umständen sind ganze Straßen nicht für das Befahren mit Abfallsammelfahrzeugen geeignet (zu geringe Tragfähigkeit, mangelnde Breite, fehlende Wendemöglichkeit, knappe Durchfahrtshöhe). Es ist nicht zulässig, mangelhafte Planung von Sackgassen und Stichstraßen durch den Rückwärtsgang zu ersetzen.
Als Personen, die praktisch den ganzen Tag dem Straßenverkehr ausgesetzt sind, müssen die Lader auffällig gekleidet sein. Vorgeschrieben ist die Verwendung von Warnschutzkleidung mindestens der Klasse 2, generell empfehlenswert (und an vielbefahrenen Straßen erforderlich) ist Klasse 3. Das Transportieren von Behältern über die Straße sollte vermieden werden.
Für den Einsatz bei Unterweisung von Beschäftigten der Abfallsammlung ist das erprobte Medienpaket gut geeignet.
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