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Betriebs- und Arbeitsschutzorganisation

Obwohl die Entsorgungsarten und damit -betriebe sich deutlich unterscheiden, gibt es einige Grundregeln, die für alle Entsorgungsbetriebe gültig sind.

 

Sicherheit des Arbeitsmittels

Für die Entsorgung sind die richtigen Maschinen, Fahrzeuge und Arbeitsmittel erforderlich. Kaufargumente sind oft Preis, Taktzahl, Arbeitsgeschwindigkeit, Dauerhaftigkeit, Reichweite etc. Die Verantwortung für die Sicherheit des Arbeitsmittels liegt jedoch nach der Abnahme beim Besitzer. Deshalb ist es empfehlenswert, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit schon früh in die Kaufentscheidungsprozesse einzubinden. Denn die Beschaffung von Maschinen und anderen Arbeitsmitteln (Überbegriff: Betriebsmittel) ist auch und nicht zuletzt ein Arbeitsschutzthema! Informationen hierzu bietet vor allem die Betriebssicherheitsverordnung.

 

Prüfung von Betriebsmitteln

Breiten Raum in der genannten Verordnung findet auch das Thema Prüfung von Betriebsmitteln. Bei gefährlichen Maschinen wie Abfallsammelfahrzeugen, Hebebühnen und Pressen liegt die Prüfpflicht auf der Hand. Weniger bekannt sind die Pflichten z.B. bei elektrischen Betriebsmitteln, Containern, Leitern und Rolltoren. Sehr sinnvoll ist es, durch Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Liste mit Terminen – Prüfplanung – erstellen zu lassen, damit Termine nicht vergessen werden.

 

Auswahl des Personals

Bei der Auswahl des Personals entscheidet der Unternehmer, durch wen er die Tätigkeiten verrichten lassen möchte und teilweise auch wer seine Firma nach außen vertreten soll. Dabei soll immer berücksichtigt werden, dass abfallwirtschaftliche Tätigkeiten oft komplexer sind als sie aussehen. Insbesondere bezüglich des gleichzeitigen Vorhandenseins unterschiedlicher Gefährdungen! Daher sollten potenzielle Mitarbeiter neben den technischen und fachlichen Voraussetzungen auch ein Grundinteresse für Belange des sicheren Arbeitens mitbringen! Einige Grundsätze für die Auswahl von Entsorgungspersonal befinden sich auch in der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV).

 

Einarbeitung

Auch für scheinbar simple Tätigkeiten muss daher eine Einarbeitung erfolgen, und diese wird in einem ordentlichen Unternehmen wie alles andere auch geplant. Ein „Horst zeigt Dir alles, der macht das schon seit letzter Woche“ reicht jedenfalls nicht! Horst kennt vielleicht den Normalbetrieb, aber was ist, wenn mal etwas passiert? Die Einarbeitung wird von erfahrenen Mitarbeitern gemeinsam mit den im Unternehmen Zuständigen für die Arbeitssicherheit geplant und vom Unternehmer oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt, und der Plan wird nach Abarbeitung in der Personalakte abgelegt.

 

Unterweisung

Alte Hasen und Neulinge, alle unterliegen der Pflicht, sich regelmäßig - mindestens jährlich - über Gefährdungen und Sicherheitsaspekte der Arbeit unterweisen zu lassen. Es gibt für die Form der Unterweisung keine Vorgaben: Schulungsfilm, Präsentation oder offenes Gespräch, alles ist möglich. Didaktisch wichtig ist eine das Unternehmen und die speziellen Arbeitsgebiete abgestimmter Ablauf. Die Unterwiesenen müssen die Teilnahme auf einem Formular, das die Inhalte der Unterweisung benennt, bestätigen. Als gute Hilfe für die Ausarbeitung von Unterweisungen hat sich unter anderem das Medienpaket für die Entsorgungswirtschaft erwiesen.

Bei der Entsorgung besteht arbeitsbedingt – je nach gewerblichem Schwerpunkt – Umgang mit Gewerbeabfällen wie z.B. Papier, Folien, Lebensmittelabfällen oder haushaltsähnlichen Abfällen wie Biomüll, Hausmüll oder Wertstoffen aus DSD-Sammlung. Vielen Abfällen ist gemein, dass sie unter hygienischen Gesichtspunkten bedenklich sein können.

 

  • In fast allen Bereichen ist mit Schimmelpilzen bzw. deren Sporen, die in die Luft freigesetzt werden können, zu rechnen. Bei Papier und Bauschutt weniger, bei Lebensmittelverpackungen und Biomüll mehr.
  • Mit Schädlingen, die es sich im Abfall wohl ergehen lassen, muss ebenfalls gerechnet werden: Kakerlaken, Mäuse, Ratten und Tauben sind in Bereichen, wo Abfälle (zwischen)gelagert werden praktisch immer vorhanden. Durch ihre "Hinterlassenschaften" können Krankheiten übertragen werden.
  • Weggeworfene Babywindeln oder solche aus der häuslichen Pflege, Diabetiker-Pens, Fixerbestecke, Verbandmaterialien … mit allem kann im Hausmüll gerechnet werden. Diese Materialien können jedoch ebenso als sogenannter "Fehlwurf" im "gelben Sack" oder im Biomüll landen.


Der Umgang mit diesen kontaminierten Materialien kann bei Nichtbeachtung von Schutzmaßnahmen Infektionen oder Allergien nach sich ziehen. Entscheidend ist daher das Wissen um die Gefahren beim Umgang mit Abfällen und generell die Einhaltung grundlegender Hygienemaßnahmen.

 

 

 

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