Schutz vor Überfällen – technische Maßnahmen können helfen
Der Gesetzgeber schreibt bereits heute vor, dass Taxis mit einer Alarmanlage ausgestattet sein müssen. Die mit der Hupe gekoppelte Alarmanlage wird vom Fahrersitz aus ausgelöst. Zusätzlich zur Hupe blinken die Scheinwerfer und die Blinker am Fahrzeug.
Taxi-Notruf mit Satelliten-Standortermittlung (GPS) ermöglicht es, den Standort eines Fahrzeugs nahezu genau zu ermitteln. Über einen verdeckt im Fahrzeug angebrachten Notrufschalter wird ein stiller Alarm aktiviert. Mit höchster Priorität wird die Notrufmeldung an die Zentrale übertragen. Gleichzeitig können GPS-Satelliten mit einer Genauigkeit von ca. 30 m den Standort des Taxis ermitteln. Die GPS-Antenne auf dem Dach des Taxis ist kleiner als eine Schachtel Zigaretten. Der Computer liest die Daten in den Stadtplan ein. Zusätzlich können der Name des Fahrers (und/oder Halters) sowie die Telefonnummer und das Kennzeichen aufgerufen werden. Die Zentrale alarmiert die Polizei und den Notarzt und schickt sie schnell und unmittelbar an den Ort des Überfalls. Sinnvoll ist GPS auch bei Diebstahl, da das gestohlene Taxi anhand dieser Daten leicht von der Polizei ausfindig gemacht werden kann.
Der stille Alarm (rechts und links vom Taxidachzeichen sind rote Warnleuchten zu sehen) soll den Fahrer "passiv" vor Überfällen schützen. Der Alarm wird durch einen Knopf im Fußraum ausgelöst. So kann der Fahrer Alarm geben, ohne dass es im Innenraum bemerkt wird. So werden beispielsweise Taxikollegen auf den Notfall aufmerksam und können helfen, indem sie die Polizei alarmieren.
Schon heute bieten analoge und digitale Systeme die Möglichkeit, über einen Notrufkanal per Knopfdruck oder Codewort Hilfe zu holen. Im Notfall benachrichtigt der Taxifahrer über Funk oder Autotelefon die Taxizentrale. Ähnlich wie beim Satellitennavigationssystem können in der Zentrale die Gespräche im Taxi mitgehört werden, ohne dass die Fahrgäste es merken.
Eine Auswertung der Überfälle durch die Berufsgenossenschaft hat ergeben, dass Raub das häufigste Tatmotiv ist. Deswegen sollten Sie als Taxifahrer möglichst kein bzw. nur notwendiges Wechselgeld im Taxi aufgewahren. Eine Alternative sind bargeldlose Zahlungssysteme. Dies kann z. B. eine Taxicard, d.h. eine Guthabenkarte, sein. Verwendet werden zurzeit Kreditkarten, eigene Kundenkarten und Personalkarten. Der Fahrer zieht die Karte durch den Leser und druckt den Beleg auf dem Taxidrucker aus.
Bei der Video-Überwachung wird eine kleine Videokamera an der Windschutzscheibe montiert oder in das Armaturenbrett eingebaut. Die Kamera verfügt über ein Weitwinkelobjektiv, durch das der gesamte Innenraum des Fahrzeugs erfasst wird. Sobald sich die Tür des Fahrzeugs öffnet, schaltet sich die Kamera ein und zeichnet die ersten und die letzten 30 Sekunden einer Fahrt auf. Wird das Licht im Innenraum eingeschaltet, also z. B. beim Bezahlen, nimmt die Kamera das Geschehen wieder auf. In einer bedrohlichen Situation lässt sich die Kamera mit einem Schalter im Fußraum des Fahrers aktivieren. Die Aufnahmen werden auf einem Videorekorder gespeichert, der in einer abschließbaren und feuerfesten Metallbox untergebracht ist. Sie lässt sich überall im Fahrzeug einbauen, z. B. unter der Rückbank oder im Kofferraum.




