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Welche Gewichte darf ich Heben oder Tragen?

Gefährdungsabschätzung

Die Lastenhandhabungsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass eine manuelle Handhabung schwerer Lasten, die zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann, generell vermieden wird (§ 2, Abs. 1 LasthandhV).
Falls dies nicht möglich ist, muss die Gefährdung durch das schwere Heben und Tragen beurteilt werden (§5 ArbSchG). Dadurch soll eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Mitarbeiter verhindert werden.

Für die Beurteilung des Gesundheitsrisikos beim Heben und Tragen ist nicht nur das gehandhabte Lastgewicht von Bedeutung. Auch die Dauer und Häufigkeit eines Vorgangs, die dabei vorliegende Körperhaltung und die Umgebungsfaktoren bestimmen, wie belastend das Bewegen einer schwerer Lasten wirklich ist.

Zur Beurteilung von Arbeitstätigkeiten zur manuellen Lastenhandhabung hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine einfache Methode zum Abschätzen des Gesundheitsrisikos entwickelt (sog. Leitmerkmalmethode). Diese steht im  Internet kostenfrei zur Verfügung.

Leitmerkmalmethode zum Beurteilen manueller Lastenhandhabung
der Bundesanstallt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

 

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