Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind Stoffe, die über ein oder mehrere Gefährlichkeitsmerkmale nach Chemikaliengesetz bzw. Gefahrstoffverordnung verfügen. Sie kommen in einer Vielzahl von Bereichen zum Einsatz. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind einige Regelungen zu beachten, da sie sonst zu einer Gefährdung für die Gesundheit werden können. Wenn möglich sind Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen. Beim Umgang sind geeignete Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen anzuwenden.
Konkrete Hinweise über notwendige Schutzmaßnahmen und geeignete Arbeitsverfahren finden Sie in BG-Vorschriften sowie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Anwendungsnahe Informationen sind insbesondere auch in BG Informationen enthalten.
Beim Straßentransport werden Gefahrstoffe als Gefahrgut bezeichnet. Die abweichenden Kennzeichnungen für Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung und Gefahrgut werden in den nächsten Jahren durch die Einführung des Global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) vereinheitlicht.
Weitere Änderungen werden sich durch die Umsetzung der EU-Chemikalienverordnung REACH ergeben.
Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
Es ist vorgeschrieben, die ständig im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe in Form eines Gefahrstoffverzeichnisses zu erfassen. Das Gefahrstoffverzeichnis ist eine wichtige Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. U. a. sind darin die Vollständigkeit und Aktualität der Sicherheitsdatenblätter zu erfassen. Diese sind vom Hersteller bzw. Vertreiber von Stoffen, die Gefahrstoffe beinhalten, zur Verfügung zu stellen und enthalten Informationen zu gefährlichen Inhaltsstoffen, Sicherheitshinweise einschließlich Erster Hilfe sowie Empfehlungen zur Schutzausrüstung und zur Entsorgung.
Gefährdungsbeurteilung/Betriebsanweisung
Konkrete Informationen zum richtigen Umgang mit Gefahrstoff(-gruppen) enthält insbesondere die Betriebsanweisung, die der Unternehmer unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung betriebs-, stoff- und tätigkeitsbezogenen zu erstellen hat. Hierbei können die Sicherheitsdatenblätter Hilfestellung geben. Die Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung wie auch das weitere Medien der BG Verkehr können ebenso wie von Herstellern oder Verbänden zur Verfügung gestellte Musterbetriebsanweisungen als Grundlage dienen. Eine Anpassung an die individuellen betrieblichen Verhältnisse ist hierbei unbedingt erforderlich.





