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Gefährdung durch Gefahrstoffe

Gefahrstoffe können über die Atmung (z.B. Stäube, Abgase, Aerosole, Dämpfe) und/oder über die Haut (z.B. Lösemittel) aufgenommen werden. Auch ein Verschlucken ist unfallartig möglich (z.B. trinken aus Lebensmittelgefäßen, die fälschlich Gefahrstoffe enthalten oder durch mangelhafte Hygiene).

Beim Gefährdungsbegriff sind zwei wesentliche Aspekte zu beachten. Zum einen sind verschiedene Gefahrstoffe durch ihre spezifischen Gefährdungsmerkmale und ihr Schädigungspotential charakterisiert – also die dem jeweiligen Gefahrstoff innewohnende Gefährdung. Auf der anderen Seite ist erst die Exposition, also Dauer, Häufigkeit und Konzentration der Einwirkung entscheidend für den dadurch verursachten Körperschaden.

Die Gefahrstoffkennzeichnungen betreffen chemische Wirkungen wie Giftigkeit und Ätzwirkung, physikalische Merkmale wie Brennbarkeit und Explosionsfähigkeit und schließlich die Umweltgefährdung. Darüber hinaus sind Schädigungspotentiale wie "krebserzeugend", "erbgutschädigend" oder "sensibilisierend" von großer Bedeutung.

Je nach Art des Gefahrstoffes und des Umgangs können folgende Wirkungen auftreten:

 

  • Beispiel für keine bis geringe Wirkung: kurzzeitiger Umgang mit Stoffen ohne besonderes Gefährdungspotential (z.B. Haushaltskleber), Anwendung im Freien o. ä.
  • Beispiel für akute Wirkungen: Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Atemnot (z.B. beim Umgang mit Lösemitteln in schlecht belüfteten Räumen), bei sehr hohen Konzentrationen auch schwere Gesundheitsstörungen bis hin zum Tod (z.B. bei Sauerstoffmangel)
  • Beispiel für Langzeitwirkungen: Beim Umgang mit vielen Gefahrstoffen tritt eine Wirkung erst nach längerer Zeit ein, manchmal nach einer im Laufe vieler Jahre angesammelten Schadstoffdosis. Dies ist typisch für manche Nervenschäden, gerade aber auch bei krebserzeugenden Gefahrstoffen wie Asbest oder Benzol. Auch eine Schädigung der Haut durch regelmäßigen Umgang mit Gefahrstoffen oder Feuchtarbeit wird häufig beschrieben.


Die Warnwirkung von Gerüchen ist ein sehr unvollkommener Ratgeber. Viele Gefahrstoffe sind geruchlos oder werden als angenehm empfunden und manche üblen Stinker sind – vom Unwohlsein einmal abgesehen – recht unkritisch. Der typische Geruch nach faulen Eiern des Schwefelwasserstoffes ist in etwa bei Beginn einer schädlichen Konzentration nicht mehr wahrnehmbar. Besser sind Recherche möglicher Gefahrstoffe, Berechnungsverfahren soweit möglich und Messungen. Als Vergleichsmaßstab für Messwerte dienen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), die der TRGS 900 entnommen werden können und die nach Recht und Gesetz eingehalten werden müssen.

Mikroorganismen und Schimmelpilze

Bei Tätigkeiten in Arbeitsbereichen der Entsorgungs-/Abfallwirtschft, aber auch beim Krankentransport und in Bestattungsunternehmen sind Beschäftigte häufig Mikroorganismen (insbesondere Schimmelpilze, Bakterien und Krankheitserreger) ausgesetzt. Es handelt sich dann um so genannte biologische Arbeitsstoffe ("Biostoffe"). Wie bei Gefahrstoffen können Tätigkeiten mit Biostoffen eine Gesundheitsgefährdung darstellen und müssen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

 

 

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