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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was bedeutet „DIN-Phon“?

Bei der Angabe „DIN-Phon“ handelt es sich um eine heute nicht mehr verwendete Einheit für die Lautstärke.
Für die objektive Lautstärkemessung wurden direkt anzeigende Geräte entwickelt, bei denen die unterschiedliche Empfindlichkeit des Ohres für verschiedene Frequenzen durch eingebaute elektrische Filter berücksichtigt war. Da das Lautstärkeempfinden nicht nur von der Frequenz, sondern auch vom Pegel abhängig ist, wurden für die Bereiche 30-60 DIN-Phon und 60-120 DIN-Phon unterschiedliche Bewertungsfilter verwendet. Phon-Werte bis 60 phon entsprechen ungefähr den Werten, die man mit einem Schallpegelmesser mit A-Bewertung misst („dB(A)“), Werte darüber entsprechen ungefähr der B-Bewertung (dB(B), nicht mehr gebräuchlich).

Lassen sich aus den Angaben im Kraftfahrzeugbrief zum Stand- und Fahrgeräusch Rückschlüsse auf die Kfz-Innengeräusche ziehen?

Die im Kraftfahrzeugbrief genannten Schalldruckpegel für Stand- und Fahrgeräusche sind Außengeräusche und lassen keine aussagefähigen Rückschlüsse auf die Innengeräusche im Führerhaus zu. Gemessen werden die Fahrgeräusche nach StVZO in 7,5 m Abstand von der Fahrbahnmitte bei beschleunigter Vorbeifahrt des Fahrzeuges.
Das Standgeräusch wird nach EU-Richtlinie 70/157/EWG in Verbindung mit 97/24/EG in einer Entfernung von 0,5 m von der Auspuffmündung bei drei Viertel der Nennleistungsdrehzahl des Motors gemessen.

 

Haben Kapselgehörschützer eine bessere Schalldämmung als Gehörschutzstöpsel?

Für die Entscheidung „Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer“ spielt die Schalldämmung keine Rolle. Falsch ist die alte Faustregel „Kapselgehörschützer = hohe Schalldämmung, Gehörschutzstöpsel = niedrige Schalldämmung“. Für beide Gehörschutzarten gibt es hochdämmende und niedrigdämmende Ausführungen. Hinsichtlich der Schalldämmeigenschaften kann die Auswahl des Gehörschützers also nur unter Berücksichtigung des Lärms am Arbeitsplatz erfolgen. Dazu gehört neben der Höhe des Tages-Lärmexpositionspegels auch die Geräuschklasse, d.h., ob es sich um deutlich tieffrequente oder  um mittel- bis hochfrequente Geräusche handelt. Ebenso sind die Einsatzbedingungen zu beachten (Kommunikationsmöglichkeit, ev. häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes erforderlich, Umgebungstemperatur, Staub, ev. medizinische Probleme beim Einsatz einer bestimmten Gehörschutzart u.s.w.). Detaillierte Hilfestellung gibt die BG-Regel „Benutzung von Gehörschutz“ (BGR/GUV-R 194)

Darf ich im Lärmbereich mein Hörgerät benutzen?

Grundsätzlich sollen Hörgeräte im Lärmbereich nicht benutzt werden. Auch wenn gleichzeitig Kapselgehörschutz benutzt wird, ist dies problematisch, da Kapselgehörschützer bei eingeschalteten Hörgeräten zu Rückkopplungseffekten führen können. Zudem kann es bei In-Ohr-Geräten durch die vermehrte Schweißbildung unter dem Kapselgehörschutz zum Ausfall des Hörgerätes kommen.
Wir empfehlen zunächst zu prüfen, ob auf ein Hörgerät bei Arbeiten im Lärmbereich verzichtet werden kann, wenn ein elektroakustischer Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Schalldämmung und regelbarer Verstärkung benutzt wird. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine geeignete Kombination von Hörgerät und elektroakustischen Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Schalldämmung von einem Hörgeräteakustiker ausgewählt werden.

 

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