Lärm als Gesundheitsgefahr
Je nach Intensität, Einwirkdauer, Tätigkeit und persönlicher Einstellung kann Lärm unterschiedliche Schädigungswirkungen auf den Menschen haben. Zur Abwehr gesundheitlicher Schäden sind daher seit den 1970er-Jahren von den Berufsgenossenschaften eine Reihe von Vorschriften und Regeln erlassen worden, z.B. die Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3), die 2007 und 2009 durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Technischen Regeln "Lärm" ersetzt bzw. ergänzt wurde.
Lärm kann sofort auftretende oder sich langsam ausbildende Hörverluste verursachen, je nach Stärke und Einwirkdauer.
Bei Gefahren durch Lärm unterscheidet man:
- Hörschäden durch Knalle
- Hörschäden durch lauten Dauerlärm
- Ohrgeräusche (Tinnitus)
- Unfallgefahr durch Lärm
- Störung der Arbeit durch Lärm / extraaurale Lärmwirkungen
- Gefahren durch nicht hörbaren Schall
Hörschäden durch Knalle
Knallartige extrem laute Geräusche (Schussgeräusche, kräftige Hammerschläge auf Stahlplatten direkt in Ohrnähe u.ä.) erzeugen Spitzenpegel bis zu 170 dB(C) und können zu akuten Hörverlusten führen. Die Gefährlichkeit von Knallgeräuschen hängt nicht nur von der Lautstärke, sondern auch vom Pegelverlauf des Geräusches ab. Faustregel: Kurze scharfe Knalle sind gefährlicher als dumpfe Explosionsgeräusche. Wer Arbeiten ausführt, bei denen mit plötzlichen Knallgeräuschen zu rechnen ist, sollte unbedingt ständig Gehörschutz benutzen, denn zum Aufsetzen des Gehörschützers bleibt meist keine Zeit. Wer während der Arbeit "zwischen den Knallen" viel mit Kollegen kommunizieren muss, sollte einen elektroakustischen (pegelabhängig dämmenden) Gehörschützer benutzen.
Hörschäden durch lauten Dauerlärm
Gleichmäßige, aber sehr laute Geräusche, die über einen längeren Zeitraum einwirken (Maschinen, aber auch regelmäßiges Musikhören in Discolautstärke) bewirken eine zeitweilige Hörschwellenverschiebung (Hörverschlechterung, Vertäuben, "Watte-im-Ohr-Gefühl"), die wieder zurückgeht, wenn das Ohr ausreichend lange von Lärm verschont bleibt (Pegel unter 70dB(A)). Häufiges Vertäuben führt allerdings zur Permanenten Hörschwellenverschiebung, also einem Gehörschaden. Die Schädlichkeit von Lärm wird meist unterschätzt und die langsame Verschlechterung des Hörvermögens erst dann bemerkt, wenn Verständigungsprobleme auftreten. Im Gegensatz zu vielen anderen Krankheiten ist eine Lärmschwerhörigkeit aber nicht heilbar.
Ohrgeräusche (Tinnitus)
Wer bereits an Lärmschwerhörigkeit leidet, wird oft zusätzlich noch durch Tinnitus geplagt. Dies sind Ohrgeräusche, die durch eine Fehlfunktion des geschädigten Innenohrs vorgetäuscht werden – also nicht wirklich als Schallsignal existieren –, aber den Betroffenen erheblich belasten können. Tinnitus kann als Begleiterscheinung nach Knallereignissen oder nach langjähriger Lärmexposition auftreten – häufig aber auch durch ganz "normalen Alltagsstress". Ärger im Beruf oder in der Familie, Finanzsorgen usw. führen dazu, dass der Körper in den Alarmzustand geht und das bewirkt u.a., dass die Blutgefäße des Innenohrs sich zusammenziehen und die Hörzellen nicht mehr richtig durchblutet werden. Folge: Die Hörzellen "sehen Sternchen", d.h. sie senden elektrische Notsignale ans Gehirn, die als tatsächliche Schallsignale ausgelegt werden. Wenn Sie mehr über Tinnitus erfahren möchten, sollten Sie mal die Homepage der Tinnitus-Liga besuchen.
Unfallgefahr durch Lärm
Lärm kann auch zu Unfällen führen, wenn akustische Warnsignale oder gefahrankündigende Geräusche nicht mehr gehört werden. Wo der Lärmpegel von Maschinen und/oder Arbeitsverfahren nicht weiter reduziert werden kann, müssen deshalb besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden (z.B. spezielle Anpassung des akustischen Warnsignals an den vorherrschenden Lärm, optische Warnsignale etc.). Auch bei der Auswahl des Gehörschützers muss die Wahrnehmbarkeit von Warnsignalen beachtet werden (BG/GUV-Regel 194, "Benutzung von Gehörschutz").
Störung der Arbeit durch Lärm / extraaurale Lärmwirkungen
Auch niedrigere Lärmpegel können durch Stör- und Belästigungswirkung den Arbeitsprozess erheblich behindern. Je nach Art der ausgeübten Tätigkeit (z.B. hohes Konzentrationsbedürnis) dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Genauer umrissen sind diese Kriterien in VDI 2058 Blatt 3.
Wesentlich schwieriger zu erkennen sind gesundheitliche Schäden, die
durch Kombination ungünstiger Umwelteinflüsse und Lärm entstehen, weil
sie meist erst nach langer Zeit auftreten. Neuere Forschungsergebnisse
deuten darauf hin, dass die so genannten extraauralen Lärmwirkungen
nicht unerheblichen Einfluss auf die Gesundheit haben können. In
Verbindung mit Einflussfaktoren wie Zeitdruck, Schichtarbeit, hoher
Verantwortung, Zwangsaufmerksamkeit oder persönlicher
Lärmempfindlichkeit führt Lärm zu Stressreaktionen des Körpers. Dies
äußert sich nicht nur in reduzierter Arbeitsleistung
(Konzentrationsschwierigkeiten, Erhöhung der Fehlerhäufigkeit) und
Beeinträchtigung des Wohlbefindens (Anspannung, Nervosität), sondern
auch in körperlichen Symptomen (Verengung der Blutgefäße, Erhöhung des
Stresshormonspiegels, verstärkte Magnesiumausscheidung). Als
Langzeitfolge wird ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
und Erkrankungen des Verdauungssystems vermutet.
Gefahren durch nicht hörbaren Schall
Gefahren durch Infra- oder Ultraschall – also Schall, der unter bzw. über dem Hörschallbereich liegt – können bei besonderen Tätigkeiten gegeben sein (z.B. Arbeiten in der Nähe großer Gasbrenner bzw. Bedienung von Ultraschallschweißanlagen) wenn sehr hohe Pegel erreicht werden. Da diese Geräusche nicht hörbar sind, sollte man im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Maschinenhersteller halten. Da über die zulässigen Werte noch keine medizinisch gesicherten Erkenntnisse vorliegen, sind vom Gesetzgeber bislang auch noch keine Grenzwerte festgelegt worden.




