Was kann man gegen Lärm tun?
Nach Durchführung der Gefährdungsanalyse und ggf. einer fachkundigen Ermittlung von Lärmbereichen sind die erforderlichen Maßnahmen abzuleiten und durchzuführen.
Grundsätzlich gilt die Reihenfolge
| T | |
Technische Maßnahmen |
| O | Organisatorische Maßnahmen | |
| P | Personenbezogene Maßnahmen |
d.h. auch bei Lärm müssen zuerst Technische und Organisatorische Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Erst wenn dies nicht ausreicht, kommen Persönliche Schutzmaßnahmen, d.h. Gehörschützer, zum Einsatz.




