Ionisierende Strahlung
Radioaktivität, Röntgenstrahlung und Höhenstrahlung zählen zur Ionisierenden Strahlung. Die effektive Dosis wird – unter Berücksichtigung der Strahlenart und eines Gewebefaktors für die einzelnen Organe im Körper – in Sievert (Sv) bzw. in Millisievert (mSv) gemessen. Stoffbezogen werden die Zerfälle pro Sekunde in Becquerel (Bq) angegeben.
Wirkungen
Dosisabhängig und erst bei hohen Dosen treten als akute Strahlenschäden Hautrötung, Haarausfall, Nekrosen und Geschwürsbildung der Haut auf. Dabei handelt es sich um Dosiswerte, die nur bei Unfällen mit massiver Freisetzung von Strahlung auftreten. Durch Verschlucken oder Einatmen von Strahlern sind dosisabhängig erhebliche Schäden an den betroffenen Organen möglich. Solche Unfälle sind extrem selten. Von größerer Bedeutung ist die krebserzeugende Wirkung der ionisierenden Strahlung, wobei die Wahrscheinlichkeit der Krebsentstehung wieder dosisabhängig ist. Es existiert eine natürliche Hintergrundstrahlung, die sich u.a. aus kosmischer Strahlung und der Strahlung des gasförmigen Radons ergibt. In Deutschland ist von einer mittleren Jahresdosis von ca. 2,5 mSv (Millisievert) aus der Umwelt auszugehen. Hinzu kommt die Strahlung aus medizinischen Anwendungen.
Grenzwerte und Rechtsgrundlagen
- Atomgesetz
- Strahlenschutzverordnung
- Röntgenverordnung
Der bewusste Umgang mit Strahlung oder Strahlern ist in Deutschland derart weitgehend reglementiert, dass es mit Ausnahme von unfallartigen Ereignissen keine Überraschungen geben dürfte. Dabei sind ernsthafte Strahlenunfälle sehr selten. Auch die Gefährdungsbeurteilung bewegt sich in diesem Rahmen. Es gilt das Minimierungsgebot.
Schutzmaßnahmen
Zur Orientierung dient die 3-A-Regel: Abstand vergrößern, Aufenthaltszeit verringern, Abschirmung einsetzen.
Ionisierende Strahlung und Versicherte der BG Verkehr




