Bezirksverwaltungen und Außenstellen
- Berlin
- Die Bezirksverwaltung ist zuständig für die Länder Berlin und Brandenburg und im Land Sachsen-Anhalt für die Kreise Stendal, Altmarkkreis Salzwedel, Börde, Jerichower Land, Harz und Salzland und für die Stadt Magdeburg.
- Dresden
- Die Bezirksverwaltung ist zuständig für die Länder Sachsen und Thüringen und im Land Sachsen-Anhalt für die Kreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenland und für die Städte Dessau-Roßlau und Halle.
- Duisburg
- Außenstelle der Bezirksverwaltung Wuppertal
- Erfurt
- Außenstelle der Bezirksverwaltung Dresden
- Hamburg
- Die Bezirksverwaltung ist zuständig für die Länder Hamburg, Schleswig- Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie für die bundesweite Bearbeitung der Berufskrankheiten.
- Hannover
- Die Bezirksverwaltung ist zuständig für die Länder Bremen und Niedersachsen.
- Magdeburg
- Außenstelle der Bezirksverwaltung Berlin
- München
- Die Bezirksverwaltung ist zuständig für das Land Bayern.
- Rostock
- Außenstelle der Bezirksverwaltung Hamburg
- Wiesbaden
- Die Bezirksverwaltung ist zuständig für die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
- Wuppertal
- Die Bezirksverwaltung ist zuständig für das Land Nordrhein-Westfalen.




