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Sozialversicherungswahlen bei der der BG Verkehr

Hamburg, 23.04.2010 - Der Wahlausschuss der BG Verkehr informiert über das Wahlverfahren sowie über die beim Aufstellen und Einreichen von Vorschlagslisten zu beachtenden Vorschriften des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO).

Mit den Sozialversicherungswahlen werden alle sechs Jahre die Mitglieder der Vertreterversammlung der Sozialversicherungsträger gewählt Auch die der BG für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr). Nach der Fusion der BG für Fahrzeughaltungen und der See-BG zum 1. Januar 2010 werden in der BG Verkehr zukünftig je 28 Vertreter/innen der Versicherten und Arbeitgeber in der Vertreterversammlung und je 12 Vertreter/innen im Vorstand vertreten sein. Für die Wählbarkeit und Wahlberechtigung zur Vertreterversammlung gelten einige Voraussetzungen, über die die BG Verkehr hier informiert.

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