Informationsfreiheitsgesetz
Seit dem 1.1.2006 gilt für den Bereich der Bundesbehörden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zweck des Gesetzes ist es, das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang transparenter zu gestalten und damit die effektive Wahrnehmung von demokratischen Beteiligungsrechten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Damit sollen Kontrolle und Akzeptanz des staatlichen Handelns verbessert werden.
Das IFG gibt jedem voraussetzungslos einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Bundes und damit auch gegenüber der BG Verkehr.
Viele Informationen der Verwaltung der BG Verkehr sind bereits hier im Internet eingestellt. Sollten Sie darüber hinaus Informationen wünschen, ist es hilfreich und verkürzt die Bearbeitungsdauer, wenn Sie möglichst präzise Angaben machen können, welche Informationen Sie begehren.
Die Behörden des Bundes sind verfassungsrechtlich dazu angehalten, öffentliche und private Belange zu schützen. Der Informationsanspruch kann daher beschränkt sein. Je nach Aufwand fallen für Informationsanfragen Gebühren in einem Rahmen zwischen 15,- und 500,- Euro an. Sofern kein höherer Verwaltungsaufwand erforderlich ist, wird die Information unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats erfolgen.
Anfragen können schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief an die BG Verkehr gestellt werden:
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
Hauptverwaltung Hamburg
Datenschutzbeauftragter / IFG
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 3980-1786
Fax: +49 (0) 40 3980-1834
Auf der Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit finden sie den Text des Informationsfreiheitsgesetzes sowie die Gebührenordnung.





