25. Gefahrtarif

07.12.2016 - Bekanntmachung des 25. Gefahrtarifs der BG Verkehr, ausgenommen für Unternehmen der Seeschifffahrt und der Sparte Post, Postbank, Telekom.

Die Vertreterversammlung der BG Verkehr hat den 25. Gefahrtarif am 24. November 2016 beschlossen. Dieser ist gültig für die Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2017.

Das Bundesversicherungsamt hat den Gefahrtarif am 29. November 2016 genehmigt.

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