Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei

21.03.2024 - Der Ausschuss II der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der FISCHEREI hat in der Sitzung am 7. Dezember 2023 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei (Abschnitt G) mit Wirkung vom 1. Januar 2024 beschlossen.

Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2024 die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenfischer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner sowie die ab 1. Januar 2024 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefischerei beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 4. März 2024 unter dem Aktenzeichen 415-10502#00023#0004.

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