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Ausbildung und Befähigung (STCW)

Das STCW-Übereinkommen

Die International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers (STCW: Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten) ist eine UN-Konvention, die 1978 von der IMO (International Maritime Organization) entwickelt wurde. Die aktuell gültige Version ist STCW 95.

 

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Die Umsetzung der STCW-Konvention sollte international vergleichbare Standards in der Ausbildung von Seeleuten schaffen. Dafür wurden auch die vielen unterschiedlichen nationalen Befähigungsnachweise nach und nach vereinheitlicht. Die Konvention enthält allgemeine Verfahrensanweisungen für Personal im Wachdienst (Brücke, Maschine, Ladungsumschlag).

 

Das Übereinkommen gilt für Schiffe aus Flaggenstaaten, die die STCW-Konvention nicht ratifiziert haben, sofern sie den Hafen eines Vertragsstaates besuchen.

 

Vor allem für die Seeverkehrssicherheit und den Schutz der Meeresumwelt sind die qualifizierte Sicherheitsausbildung und die Ausbildungsstandards von Bedeutung. Deshalb ist ein Sicherheitstraining für Berufsseeleute zwingend vorgeschrieben.

 

Zu dieser Sicherheitsausbildung gehört der sichere Umgang mit Rettungswesten, Überlebensanzug, Notsignalen und das Bekämpfen von Bränden an Bord.

 

Als zertifizierte Ausbildungsüberwachungsstelle überprüft die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr die Ausbildungsstellen, in denen die Sicherheitsausbildung angeboten wird. Hierbei wird geprüft, ob die Ausbildungsstellen im Hinblick auf Personal und Ausstattung den Anforderungen genügen.

 

 

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