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neue Zuständigkeit

Für die Beantragung und das Ausstellen von STCW- Befähigungsnachweisen nach Kapitel VI des STCW- Übereinkommens ist ab dem 01.01.2012 allein das Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuständig.

 

Die Zulassung von Kursen für die Erstausbildung sowie für die Auffrischungskurse verbleibt  weiterhin bei der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr.

 

Weitere Informationen zu den Manila- Änderungen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des BSH (www.bsh.de)

 

 

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