Finanzen
Lohnkosten- und Ausbildungszuschüsse und Lohnsteuereinbehalt für deutschflaggige Schiffe sowie Tonnagesteuer
Der Bund bezuschusst den Betrieb deutschflaggiger Schiffe in mehrfacher Hinsicht:
- durch Zahlung von Lohnkostenzuschüssen
- durch Zahlung von Ausbildungszuschüssen
- durch den Lohnsteuereinbehalt zugunsten der Arbeitgeber.
Einzelheiten zu diesen Fördermöglichkeiten sowie zur Tonnagesteuer finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

