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Lohnkosten- und Ausbildungszuschüsse und Lohnsteuereinbehalt für deutschflaggige Schiffe sowie Tonnagesteuer

Der Bund bezuschusst den Betrieb deutschflaggiger Schiffe in mehrfacher Hinsicht:

  • durch Zahlung von Lohnkostenzuschüssen
  • durch Zahlung von Ausbildungszuschüssen
  • durch den Lohnsteuereinbehalt zugunsten der Arbeitgeber.

 

Einzelheiten zu diesen Fördermöglichkeiten sowie zur Tonnagesteuer finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

 

 

 

 

 

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