Lohnkostenzuschüsse
Lohnkostenzuschüsse für deutsche Flagge
Der Bund zahlt Seefahrtunternehmen für deutsche und EU-/EWR-Seeleute an Bord von deutschflaggigen Schiffen im internationalen Seeverkehr Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten. Die Höhe der Zuschüsse, die jährlich neu beantragt werden müssen, richtet sich sowohl nach der Schiffsgröße (unter/über 3.000 BRZ) als auch nach der Funktion an Bord.
Für das Jahr 2010 werden folgende Zuschüsse vom Bund gezahlt:

Die Beschlussfassung im Bundestag über die Zuschüsse für das Folgejahr erfolgt üblicherweise immer im Mai.
Die Zuschüsse werden für deutsche Seeleute sowie Seeleute aus allen EU-/EWR-Mitgliedsstaaten gezahlt. Voraussetzung für die Zahlung der Zuschüsse ist, dass das bezuschusste Unternehmen in Deutschland Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben in Höhe der gesetzlichen Pflichtbeiträge abführt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den "Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt" in der jeweils neuesten Fassung.
Die PriceWaterhouseCoopers Deutsche Revision AG in Hamburg berät Seefahrtunternehmen über die Zuschüsse; das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigt die Anträge. Antragsformulare für die Lohnkostenzuschüsse finden Sie hier.

