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Arbeitsrecht, Heuern

Geltung des deutschen Seemannsgesetzes

An Bord von deutschflaggigen Seeschiffen gelten zwingend die arbeitsrechtlichen Vorschriften des deutschen Seemannsgesetzes sowie die auf der Grundlage des § 144 Seemannsgesetz ergangengen Verordnungen. Darüber hinaus gelten auch andere deutsche Gesetze, z. B. das Entgeltfortzahlungsgesetz, das den Reeder zur Heuer-Weiterzahlung im Krankheitsfall verpflichtet.

 

Für ausländische Besatzungsmitglieder an Bord von deutschflaggigen Seeschiffen, die in das Internationale Seeschifffahrtsregister (ISR) eingetragen sind, gilt deutsches Arbeits- und Tarifvertragsrecht allerdings nur dann, wenn es ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Auf Grundlage des § 21 Absatz 4 Flaggenrechtsgesetz können für ausländische Besatzungsmitglieder Heimatheuern sowie die Geltung ausländischen Arbeits- und Tarifvertragsrechts vereinbart werden.

 

 

Geltung von Tarifverträgen nur bei "doppelter Tarifbindung"

Das deutsche Arbeitsrecht zwingt keinen Arbeitgeber/Reeder, Tarifverträge mit seinen Beschäftigten an Bord von deutschflaggigen Schiffen anzuwenden. Die Tarifverträge für die deutsche Seeschifffahrt (MTV See und HTV See) gelten vielmehr nur dann, wenn sowohl die Reederei Mitglied in der Tarifgemeinschaft des Verbandes Deutscher Reeder (VDR) als auch der einzelne Seemann Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist (sogenannte doppelte Tarifbindung). In diesem Fall muss die Geltung der Tarifverträge im einzelnen Heuervertrag mit dem Seemann vereinbart werden. Bei fehlender Tarifbindung können die Heuern frei vereinbart werden, wobei nach deutscher Arbeitsgerichtsrechtsprechung bestimmte Untergrenzen (ca. 80% der ortsüblichen Vergütung) nicht unterschritten werden dürfen.

 

GIS Fleet Agreement

Für deutsche Reeder/Arbeitgeber kann es in der Praxis sinnvoll sein, für deutschflaggige Seeschiffe, die im Internationalen Seeschifffahrtsregister (ISR) eingetragen sind, Tarifverträge mit der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) über Mindestheuern abzuschließen. Die ITF und der Verband Deutscher Reeder haben hierfür Mustertarifverträge abgeschlossen (GIS Fleet Agreement = ISR-Flottenvertrag; Special Agreement to the GIS Fleet Agreement = Sondervertrag zum ISR-Flottenvertrag). Die damit verbundenen Nettoheuern sind im einzelnen in der „GIS wage scale“ aufgeführt. Die Geltung dieser Muster-Tarifverträge auf den entsprechenden Schiffen muss zwischen der einzelnen Reederei und dem ITF-Büro Bremen vereinbart werden. Die Geltung von ITF-Verträgen an Bord wird durch eine sogenannte ITF-Blaue Karte („blue certificate“) angezeigt. Darüber hinaus hat die ITF eine Liste aller deutschen Schiffe mit ITF-Verträgen veröffentlicht. Deutsche Schiffe ohne ITF-Verträge sind in der Vergangenheit immer wieder weltweit von der ITF und deren Partnergewerkschaften z. B. durch Streiks der Hafenarbeiter boykottiert worden.

 

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