Ausbildung in der Seeschiffahrt
Ausbildung bringt Flexibiltät bei der Schiffsbesetzung
Die deutsche Schiffsbesetzungsverordnung schreibt für deutschflaggige Schiffe bestimmte Nationalitätenvorgaben für den Kapitän und die Schiffsoffiziere vor. Der Gesetzgeber erlaubt Ausnahmen von diesen Vorgaben, wenn die einflaggende Reederei neue Ausbildungsplätze schafft. Die grundsätzlich vorgeschriebenen Schiffsoffiziere aus EU-Staaten können durch nichteuropäische Schiffsoffiziere ersetzt werden, wenn für jeden Schiffsoffizier zwei Ausbildungsplätze geschaffen werden. Von den zwei Plätzen muss einer ein Ausbildungsplatz für einen Schiffsmechaniker sein, der andere kann einen Platz für einen Nautischen oder Technischen Offiziersassistenten (NOA/TOA), ein Praktikumsplatz für einen Schiffsbetriebstechnischen Assistenten (SBTA), für einen Studenten an einer Seefahrtschule oder für andere Ausbildungswege sein.
Genauere Einzelheiten zu den Ersetzungsmöglichkeiten bei der Schiffsbesetzung finden Sie hier.

Anerkennung als Ausbildungsschiff
De Ausbildung zum Schiffsmechaniker darf nur auf Schiffen erfolgen, die von der Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e. V. in Bremen als Ausbildungsschiff anerkannt worden sind. Diese Ausbildung ist nicht zwingend an die deutsche Flagge gebunden, sondern kann auch auf Schiffen unter ausländischer Flagge erfolgen. In diesem Fall müssen folgenden Voraussetzungen für eine Anerkennung als Ausbildungsschiffe vorliegen:
- Das ausbildende Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland.
- Auf das Ausbildungsverhältnis wird deutsches Recht angewendet.
- Der ausländische Flaggenstaat ist Vertragsstaat der völkerrechtlichen Vereinbarungen der IMO und der ILO.
- Dem Schiffsmechaniker-Auszubildenden wird dasselbe Schutzniveau in Bezug auf das Arbeits-, Sozial- und Jugendschutzrecht wie in einem EU-Mitgliedsstaat gewährleistet.
- Schriftliche Erklärung des Flaggenstaates, dass die Berufsausbildung überwacht wird.
- Ausbildungsschiff ist von einer in Deutschland anerkannten Klassifkationsgesellschaft klassifiziert.
- 2 deutschsprachige Ausbilder an Bord, von denen einer Schiffsmechaniker sein soll.
Zuschüsse zu den Ausbildungsplätzen
Der Bund zahlt auf Antrag der ausbildenden Reederei einen Zuschuss von 25.000,- EUR für die Schaffung von Ausbildungsplätzen für Schiffsmechaniker und Nautischen/Technischen Offiziersassistenten auf deutschflaggigen Schiffen im internationalen Seeverkehr. Der Verband Deutscher Reeder (VDR) erhöht diesen Beitrag für seine Mitgliedsunternehmen um zusätzlich 10.000,- EUR.
Die Zuschüsse, die sich auf jeden Ausbildungsplatz (nicht für jedes Ausbildungsjahr) beziehen, sind auf Antragsformularen bei der Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers in Hamburg zu beantragen.
Die Richtlinien, auf deren Grundlage die Ausbildungszuschüsse gezahlt werden, finden Sie hier.

