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Anerkennung ausländischer Befähigungsnachweise

Ausländische Befähigungszeugnisse und -nachweise müssen für deutsche Flagge anerkannt werden

Schiffsoffiziere müssen ihre ausländischen Befähigungs- und Seefunkzeugnisse für ihre Tätigkeit an Bord von deutschflaggigen Seeschiffen vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) anerkennen lassen. Das entsprechende Antragsformular ist von der Homepage des BSH herunterladbar. Das BSH prüft die Echtheit und Gültigkeit der Zeugnisse.

 

 

Anerkennung nautischer Befähigungszeugnisse nur in Verbindung mit Seefunkzeugnissen

Ausländische nautische Befähigungszeugnisse erhalten nur dann einen Anerkennungsvermerk, wenn zugleich ein gültiges deutsches oder anerkanntes Seefunkzeugnis vorgelegt wird. Die Gültigkeit des Anerkennungsvermerkes für das nautische Befähigungszeugnis richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Seefunkzeugnisses. Bei einem "Beschränkt Gültigen Seefunkzeugnis für Funker" (ROC) wird auch der Anerkennungsvermerk für das ausländische nautische Befähigungszeugnis mit einer Einschränkung im Fahrtgebiet versehen.

 

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