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Lehrgänge Deutsches Schifffahrtsrecht

Lehrgänge Schifffahrtsrecht nur für Kapitäne und Offiziere in der Führungsebene

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Für die Anerkennung von Befähigungszeugnissen von Schiffsoffizieren in der Führungsebene (Erster Offizier, Zweiter Technischer Offizier, Leiter der Maschinenanlage) sowie für den Kapitän ist ein Nachweis über die Teilnahme an einem vom BSH zugelassenen Lehrgang über deutsches Schifffahrtsrecht notwendig. Für Offiziere dauert dieser Lehrgang einen Tag, für Kapitäne 9 Tage. Auf die Bescheinigung über den Besuch des Lehrgangs für Offiziere (nicht für Kapitäne) kann bis auf weiteres ausnahmsweise verzichtet werden, wenn vor der Einflaggung keine Möglichkeit mehr besteht, den entsprechenden Schiffsoffizier als Teil der fahrenden Crew von Bord zu nehmen. In diesem Fall ist die Anmeldung für den Lehrgang vorzulegen, der dann später nachzuholen ist. Der Anerkennungsvermerk wird dann in Abhängigkeit von der Gültigkeitsdauer des anzuerkennenden Befähigungszeugnis auf 6 Monate Gültigkeit begrenzt. 

 

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