Seediensttauglichkeit
Seediensttauglichkeitsuntersuchungen für alle Seeleute vor jeder Einflaggung vorgeschrieben
Seeleute, die auf deutschen Seeschiffen anmustern, müssen ihre Seediensttauglichkeit vor der Einflaggung nach den Vorgaben der deutschen Verordnung über die Seediensttauglichkeit nachweisen. Seediensttauglichkeitsuntersuchungen werden von ermächtigten Ärzten in Deutschland und im Ausland durchgeführt.
Ausländische Seediensttauglichkeitsuntersuchungen können nicht anerkannt werden.

Vorläufige ärztliche Untersuchungen bei Einflaggungen zulässig
Ist eine Seediensttauglichkeitsuntersuchung nicht möglich, kann eine vorläufige Untersuchung ausnahmsweise von Ärzten durchgeführt werden, die nicht vom Seeärztlichen Dienst ermächtigt sind. Die Seediensttauglichkeitsuntersuchung ist dann aber bei nächster Gelegenheit zwingend durch einen ermächtigten Arzt vorzunehmen.
Zur Durchführung vorläufiger Untersuchungen hat der Seeärztliche Dienst ausländischen Ärzten "Standards for the qualification for Maritime Service in Germany" übermittelt. Diese Richtlinien fassen die Anforderungen einer Untersuchung nach der deutschen Verordnung über die Seediensttauglichkeit zusammen. Die vorläufige medizinische Untersuchung einschließlich eines Sehtests und einer Röntgenuntersuchung der Lunge ist nach diesen Richtlinien vorzunehmen. Die vom Arzt nach der Untersuchung ausgehändigte Bescheinigung ist nicht mit dem Seediensttauglichkeitszeugnis gleichzusetzen.

