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Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Seeleute notwendig

Nicht-EU-Seeleute auf deutschflaggigen Seeschiffen benötigen in jedem Fall einen sogenannten Aufenthaltstitel - auch dann, wenn das Schiff nur im Ausland fährt. Befristete Aufenthaltstitel nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz sind:

  • die Aufenthaltserlaubnis (bei Einflaggung in Deutschland)
  • das Visum (bei Einflaggung im Ausland, üblicherweise Visum der Kategorie "D").

 

Beide Aufenthaltstitel beinhalten für Seeleute an Bord von deutschflaggigen Seeschiffen zugleich automatisch die Berechtigung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis für die Beschäftigung an Bord eines Seeschiffes ist daher nicht notwendig.

 

 

 

Zuständige Behörden für Aufenthaltstitel

Bei einer Einflaggung in Deutschland ist die kommunale Ausländerbehörde am Sitz der Reederei zuständig. Bei einer Einflaggung im Ausland ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung am Einflaggungsort zuständig. Die Kontaktdaten der deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland finden Sie hier.

 

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