Gesundheitsvorsorge an Bord
Bordapotheke
Nach den internationalen Übereinkommen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) muss Seeleuten an Bord eines Seeschiffes grundsätzlich ein vergleichbarer medizinischer Standard wie in ihrem Heimatland gewährt werden. Die deutsche Krankenfürsorgeverordnung schreibt daher für Seeleute höhere medizinische Anforderungen im Vergleich zum internationalen Standard vor. Bei einer Einflaggung ist die Bordapotheke auf den aktuellen deutschen Standard um- und aufzurüsten. Die Krankenfürsorgeverordnung enthält in ihrem Anhang eine detaillierte Liste der vorgeschriebenen Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel.
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder qualifzierten Apotheke, beim Seeärztlichen Dienst oder beim Hamburg Porth Health Center.
Buch "Anleitung zur Krankenfürsorgeverordung auf Kauffahrteischiffen"

Im Zuge der Um- und Aufrüstung der Bordapotheke ist auch das Buch "Anleitung zur Krankenfürsorgeverordnung auf Kauffahrteischiffen" an Bord zu nehmen. Das Buch dient als praktische Handlungsanleitung für die medizinische Krankenfürsorge auf Schiffen ohne Schiffsarzt.
Die Anleitung enthält im Anhang ein vollständiges Verzeichnis der Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel für den Bordgebrauch.
Die Anleitung ist auf deutsch (ISBN: 978-3-87166-050-4) und englisch ("Medical Guide for Ships", ISBN: 978-3-87166-062-7) erschienen.
Trinkwasseruntersuchungen an Bord
Zur Vermeidung von Erkrankungen von Seeleuten an Bord schreibt die deutsche Trinkwasserverordnung einmal jährlich eine mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasserversorgungsanlagen an Bord vor. Die Untersuchung kann bei den Hafenärztlichen Diensten an der Küste beauftragt werden. Über die Probeentnahme und Untersuchung stellt der zuständige Hafenärztliche Dienst eine Trinkwasserbescheinigung aus.

