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ISPS-Code

ISPS-Code bei Einflaggungen

Jedes Handelsschiff, welches den ISPS-Bestimmungen unterliegt, muss ein "International Ship Security Certificate" (ISSC) an Bord haben. Mit dem ISSC wird bescheinigt, dass das Gefahrenabwehrsystem überprüft worden ist, das Schiff den Vorschriften entspricht und über einen vom jeweiligen Flaggenstaat genehmigten Gefahrenabwehrplan (SSP) verfügt.

 

Ein endgültiges ISSC kann erst nach der mindestens 30-tägigen Umsetzung des Gefahrenabwehrplanes an Bord sowie einer anschließenden Initital-Verifikation durch eine vom BSH anerkannte Klassifkationsgesellschaft (GL, DNV, BV, LR, ABS) ausgestellt werden. Bei einer Einflaggung stellt das BSH daher zunächst ein vorläufiges ISSC (Interim-ISSC) mit einer Laufzeit von 6 Monaten aus.

 

Über die Beantragung eines vorläufigen ISSC hinaus ist die erfolgreiche Durchführung einer Pre-Verifikation durch eine anerkannte Klassifkationsgesellschaft nachzuweisen, sofern:

  1. es sich um einen Schiffsneubau handelt,
  2. die Einflaggung aus einem Nicht-SOLAS-Vertragsstaat erfolgt,
  3. ein Managementwechsel stattfindet,
  4. vom vorherigen SOLAS-Vertragsstaat lediglich ein Interim-ISSC ausgestellt wurde.

Nach Ablauf des Interims-ISSC muss ein endgültiges ISSC beim BSH beantragt werden, das eine Laufzeit von maximal 5 Jahren hat.

 

Darüber hinaus muss bei jedem Flaggenwechsel ein "Continuous Synopsis Record" (CSR = Stammdatendokument) ausgestellt werden. Das CSR dient dazu, den Lebenslauf eines Schiffes von der erstmaligen Indienst- bis zur endgültigen Außerdienststellung darzustellen und alle schiffsrelevanten Namen wie u. a. Name, Eigentümer, Reeder, Bareboat-Charterer und deren Änderungen lückenlos zu erfassen und damit nachvollziehbar zu machen.

 

Die Ausstellung eines CSR ist beim BSH mit einem Formblatt zu beantragen. Zusätzlich erforderlich ist ein Auszug aus dem amtlichen Schiffsregister.

 

Sofern für das Schiff bereits CSR von anderen Flaggenstaaten ausgestellt wurden, sind diese dem BSH vollständig in Kopie zu übersenden. Auch für eine Ausflaggung/Löschung aus dem Register des bisherigen Flaggenstaates muss dort ein (Deletion-)CSR beantragt werden.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum ISPS-Code.

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