Schiffsausrüstung
Schiffsausrüstung unter deutscher Flagge
Bei einer Einflaggung ist das Schiff gemäß der "Ausrüstungsliste für Seeschiffe unter deutscher Flagge" auszurüsten. Über Schiffssicherheitsvorschriften und andere deutsche Gesetze hinaus sollte auch solche Ausrüstung an Bord sein, die auch unter anderen Flaggen vorgeschrieben sind, wie z. B. Lotsenleitern, Gasspürgeräte, Schutzhelme, Arbeitssicherheitswesten u. ä.
Europäische Schiffsausrüstungs-Richtlinie (MED)
Für alle Flaggen der EU-Mitgliedsstaaten und damit auch für die deutsche Flagge gilt die Europäische Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98 EG (Marine Equipment Directive - MED). Ziel dieser Richtlinie ist es, den freien Warenverkehr der Schiffsausrüstungen bei Einhaltung eines gleichen Sicherheitsniveaus innerhalb der EU sicherzustellen. Schiffsausrüstung, die von einer benannten Prüf- und Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, darf auf jedem Schiff unter einer EU-Flagge ohne erneute Prüfung verwendet werden. Die geprüfte Schiffsausrüstung wird durch ein Steuerrad-Symbol ("wheelmark") gekennzeichnet.
Bei einer Einflaggung ist die "Liste der zulassungspflichtigen Ausrüstung" bei der Dienststelle Schiffssicherheit einzureichen. In diese Liste sind die Ausrüstungsgegenstände mit einer MED-(Steuerrad-)Zulassung einzutragen.

