Ablauf der Einflaggung
Für Einflaggung Kontaktaufnahme mit verschiedenen Behörden notwendig
Für eine Einflaggung sind verschiedene Stellen zu kontaktieren, da es keine einheitliche deutsche Schifffahrtsbehörde gibt. Die genauen Zuständigkeiten sind am einfachsten dem "Einflaggungs-Lotsen" zu entnehmen.

Zeitlicher Ablauf der Einflaggung
Der Ablauf einer Einflaggung ist zeitlich in drei Phasen untergliedert:
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vor der Einflaggung
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am Tag der Einflaggung
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nach der Einflaggung.
Der Großteil der für Reedereien zu erledigenden Arbeiten im Personalbereich fällt vor der Einflaggung an. Dagegen müssen viele Aufgaben im Bereich Schiff und Technik (Nautische/Technische Inspektionen der Reedereien) auch noch nach der Einflaggung erledigt werden, weil erst dann über die Ausstellung endgültiger Schiffssicherheitszeugnisse entschieden wird.
Welche Aufgaben im einzelnen zu erledigen sind, entnehmen Sie bitte dem "Einflaggungs-Lotsen".
Einzuplanende Vorlaufzeit für Einflaggung
Die für eine Einflaggung einzuplanende Vorlaufzeit variiert von Einzelfall zu Einzelfall. Unter anderem hängt die Vorlaufzeit auch davon ab, ob es sich um eine "normale" Einflaggung, eine Rückflaggung oder eine EU-Einflaggung handelt (siehe: "Varianten der Einflaggung"). Speziell für die Aufgaben im Personalbereich, insbesondere für die Beantragung der Visa für Nicht-EU-Seeleute, sollte besonders viel Zeit eingeplant werden. In der Praxis hat sich eine Vorlaufzeit von mindestens einem Monat bewährt.

