Varianten der Einflaggung
Verschiedene Einflaggungsvarianten möglich
Eine Einflaggung ist in verschiedenen Varianten möglich:
- als "normale" Einflaggung
- als Rückflaggung
- als EU-Einflaggung.
Flaggenrechtlich gibt es keine Unterschiede zwischen diesen Varianten. In der Praxis sind jedoch Rück- und EU-Einflaggungen einfacher durchführbar.

Die oben abgebildete Graphik über die Varianten der Einflaggung können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.
Rückflaggung
Bei einer Rückflaggung fuhr ein Handelsschiff bereits früher unter deutscher Flagge und hatte endgültige Schiffssicherheitszeugnisse. Wenn die rückflaggung nicht länger als 7 Jahre - in Einzelfällen auch länger - zurückliegt, sind die Schiffspläne und -unterlagen in der Regel bei der Dienststelle Schiffssicherheit und dem BSH noch vorhanden. In diesem Fall brauchen nur weniger Pläne und Unterlagen eingereicht werden.
EU-Einflaggung
Eine EU-Einflaggung findet bei Schiffen statt, die:
-
über endgültige Schiffssicherheitszeugnisse eines anderen EU-Flaggenstaates verfügen,
-
über 500 BRZ groß sind und nach dem 25.05.1980 gebaut wurden (Frachtschiffe) oder
-
nach dem 01.07.1998 gebaut wurden (nur Fahrgastschiffe).
Bei einer EU-Einflaggung werden existierende Schiffssicherheitszeugnisse eines anderen EU-Flaggenstaates lediglich umgeschrieben; eine Einflaggungsbesichtigung ist in der Regel nicht notwendig. Rechtliche Grundlage für die EU-Einflaggung ist die EG-Verordnung 789/2004.

Unterschied Einflaggung und Neubau
Eine Einflaggung ist von einem Neubau zu unterscheiden: Bei einem Neubau sind noch keine gültigen Schiffssicherheitszeugnisse eines anderen Flaggenstaates vorhanden, da das Schiff noch nicht in den Verkehr gebracht wurde. Auch wenn ein Neubau bei Werftablieferung in das deutsche Seeschiffsregister eingetragen wurde, dann aber sofort befristet ausgeflaggt wird, ohne deutsche Schiffssicherheitszeugnisse zu erhalten, liegt keine Einflaggung vor.

