Besichtigungen
Ablauf Erstbesichtigung

Alle zu überprüfenden Schiffe werden mindestens einer Eingangskontrolle (Initial Inspection) unterzogen. Dazu gehört die Kontrolle aller relevanten Zeugnisse und Dokumente des Schiffes und seiner Besatzung, sowie einen Gang über das Schiff mit einer Überprüfung der Brücke, der Aufbauten, des Hauptdecks und des Maschinenraums. Eine reine „Papierkontrolle“ gibt es nicht.
Besteht der Verdacht, dass gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen wurde, wird eine gründlichere und tiefergehende Überprüfung (More Detailed Inspection) durchgeführt.
Erweiterte Besichtigung
Nach dem Untergang des Tankers "Prestige" wurden die Hafenstaatkontrollvorschriften verschärft und mit dem neuen Bsichtigungsregime nochmals angepasst. Für bestimmte Schiffe, welche danach als Schiffe mit erhöhtem Risiko definiert wurden, ist seitdem eine erweiterte Hafenstaatkontrolle (Expanded Inspection) vorgesehen. http://www.parismou.org
Ro-Ro Fahrgastschiffe / Hochgeschwindigkeitsfähren
Ro-Ro-Fahrgastfährschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge unterliegen aufgrund ihres Gefährdungspotentials besonderen Bestimmungen, die in der Richtlinie 1999/35/EG definiert wurden. Unter anderem sind auch Besichtigungen während des Fährbetriebes vorgeschrieben. Diese Besichtigungen führen die Technischen Aufsichtsbeamten der Dienststelle Schiffssicherheit in der Regel in Kooperation mit anderen Aufnahmestaaten und dem Flaggenstaat durch. Die Bestimmungen der Richtlinie hat die Hafenstaatkontrolle auch im Jahr 2010 voll erfüllt.

