Probleme bei Hafenstaatkontrollen
PSC-Mängel
Bei Unstimmigkeiten bzw. Beschwerden bezüglich festgestellter PSC-Mängel wenden Sie sich kurz per Mail an die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr (ism@bg-verkehr.de) und schildern den Sachverhalt und Ihre Gegendarstellung. Wir werden uns dann einen Überblick über den Sachverhalt verschaffen und ggf. Kontakt mit der jeweiligen Hafenstaatkontrollbehörde aufnehmen.
Festhaltungen
Festhaltungen sind gemäß den flaggenstaatlichen Bestimmungen umgehend der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr mitzuteilen, unabhängig davon, ob die Festhaltung berechtigt erscheint.
Sollte eine Reederei die Festhaltung für nicht berechtigt halten, gibt es zwei Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen.
1.) Grundsätzlich kann die Reederei selbst Widerspruch einlegen. Informationen zu den Widerspruchsfristen und -verfahren sind in der Regel auf den entsprechenden Internetseiten der MoUs zu finden.
2.) In Fällen, in denen die Reederei keinen Widerspruch einlegen möchte, mit der Festhaltung aber nicht einverstanden ist, kann sie sich mit dem Sachverhalt an die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wenden. Die Festhaltung wird durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr ausgewertet und wenn die Festhaltung unberechtigt erscheint, tritt die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr mit der Bitte um Rücknahme der Festhalteverfügung an den Hafenstaat heran (Request to reconsider detention). Sollte diese Anfrage erfolglos bleiben, kann in einigen MoUs ein so genanntes Review Panel zur Klärung der Umstände, die zur Festhaltung führten, beantragt werden.
Informationen zu den einzelnen Review Panels finden Sie im Downloadbereich oder direkt unter review panels.
Statistik Hafenstaatkontrollen unter deutscher Flagge
Informationen zur PSC-Statistik finden Sie im Downloadbereich oder direkt unter PSC statistic

